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Experten-Antwort

Betriebliche Altersvorsorge, wie versteuert

von Martin30.03.2026 | 13:08
272 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Team, Am 01.09.2027 werde ich zum Zeitpunkt meiner Rente auch eine monatliche Betriebsrente von monatlich 60 Euro erhalten. Hierbei handelt es sich um eine nach gelagerte Besteuerung. Wird diese monatliche Betriebsrente tatsächlich versteuert, da doch wie gelesen, ein monatlicher Freibetrag von ca. 197 Euro besteht? Oder wird die Betriebsrente gemeinsam mit der eigentlichen Rente versteuert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

 

leider können wir Ihnen als Experten der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auskünfte zur Besteuerung beantworten. Wenden Sie sich hierfür bitte an die hierfür zuständigen Experten - z.B. Steuerberater.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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9 Antworten

Schadeam 30.03.2026 | 13:17
Wie war das doch gleicht wieder mit Steuerfragen im Rentenforum? Lesen Sie die Forenbeschreibung und wenden sich dann an steuerberatende Stellen. Das schaffen Sie.
Doppelt falsch hieram 30.03.2026 | 13:20
Mit Fragen zur Versteuerung von Betriebsrenten sind Sie bei der Rentenversicherung doppelt falsch. Der Freibetrag bezieht sich auch nicht auf die Versteuerung, sondern lediglich darauf, dass bis zu diesem monatlichen Bruttobetrag keine KRANKENKASSEN-Beiträge fällig werden. Für die BEsteuerung hibt es KEINEN Freibetrag. Sie müssen i.d.R.die Betriebssrente in Ihrer jährlichen Einkommensteuer-Erklärung mit angeben und dann erfolgt die Besteuerung über den Steuerbescheid. Über die relevanten Daten schickt Ihnen die Betriebsrenten-Versicherung jeweils einen jährlichen Betriebrentenbescheid, in dem alle relevanten Informationen zur Angabe in der Steuererklärung enthalten sind. Es kann auch sein, dass die Versicherung über eine Steuerklasse schon einen monatlichen Steuer-Vorabzug vornimmt. Auch dann sollten Sie das in der Steeuerklärung mit angeben, weil dann erst der genaue Steuerbetrag festgesetzt werden kann.
Du meine Güteam 30.03.2026 | 14:21
Völlig falsches Forum. Mit Betriebsrente und Steuer sind Sie hier falsch.
Erst denken, dann schreiben,am 30.03.2026 | 18:16
sonst wirken derart deplatzierte Fragen nur peinlich!
Genauam 30.03.2026 | 21:16
Nur peinlich ist Ihr sinnfreier Kommentar.
Spiegelam 30.03.2026 | 22:21
Sehen Sie besser mal in den Spiegel!🤦‍♂️
!am 31.03.2026 | 08:33
Du bist doch schon für alle gestorben!😂
,am 31.03.2026 | 11:27
Erzähl's doch Deinem Schamhaar-Friseur.
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