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Betriebliche Altersvorsorge/KV Beiträge

von Franziska17.01.2008 | 22:06
1474 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Vom 01.12.1976 bis 31.03.85 wurde für mich eine betriebliche Altervorsorge vom Arbeitgeber einbezahlt, in Form einer Lebensversicherung. Diese führte ich anschließend privat weiter. Nun kam die Versicherung zur Auszahlung. Muß ich für die Summe KV-Beiträge / Steuern bezahlen?

4 Antworten

Schiko.,am 17.01.2008 | 23:42
Steuer nein, den vollen kran- kenversicherung/pflegever- sicherungsbeitrag für zehn jahre, immer als gesamtbei- trag bis zur bemessungs- grenze von mtl. 3600 mtl. Bis 31.12.2007 galten 3562,50 bemessungsgrenze.. MfG.
Amadéam 18.01.2008 | 09:37
Nehmen Sie die Vollverbeitragung nicht einfach gottgegeben hin, sondern erwägen das Einlegen eines Rechtsbehelfs. Auf den folgenden link wird insoweit hingewiesen. http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=TxfmVR7YgJG… Wie Sie sehen, lohnt sich staatlich "geförderte" Altersvorsorge immer, zumindest für die Kranken- und Pflegekasse. Ich nehme an, dass Sie bei Abschluss Ihrer BAV etwas für Ihre Altersversorgung tun wollten. Sie haben aber letztendlich eine Kranken- und Pflegeversicherungszusatzversicherung abgeschlossen, ohne aber dafür ein Mehr an Leistung zu erhalten.
Maria L.am 18.01.2008 | 11:34
Ergänzung: Der Auszahlungsbetrag der Direktversicherung wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und für jeden Monat wird dann der entsprechende KV-/PV-Beitrag berechnet (die sonstigen monatlichen Einnamen, z.B. gesetzliche Rente, werden addiert bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze). Gruß, Maria L.
Maria L.am 18.01.2008 | 11:31
Hallo Franziska, falls das für Sie aus den Beiträgen von Schiko. und Amadé noch nicht hervorgeht, hier nochmal die Erklärung. Sie sind leider "hereingefallen" durch die private Weiterführung einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn seit 2004 wurde von unserem Gesetzgeber rückwirkend für bereits bestehende Verträge beschlossen, daß diese vollständig beitragspflichtig sind für die gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung (also etwa doppelter Beitrag gegenüber dem üblichen - da sonst ja der halbe Beitrag vom Arbeitgeber zugezahlt wird). Da Sie bei der privaten Weiterführung vermutlich Ihre Sparbeträge aus Ihrem Nettoeinkommen bezahlt haben, zahlen Sie somit dreifach. Dies ist von unserem Gesetzgeber so vorgesehen. Sie können aber versuchen, gerichtlich dagegen vorzugehen, denn das widerspricht wohl dem gesunden Rechtsempfinden der meisten Menschen. Falls Sie jetzt wütend werden, was ich sehr gut nachvollziehen könnte: nutzen Sie Ihre Wut doch konstruktiv und bombardieren Sie z.B. den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises mit entsprechenden Briefen. Viele Grüße, Maria L.
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