Hallo Helmi,
die Fördermöglichkeiten einer Direktversicherung sind die Bruttoentgeltumwandlung oder die Nettoentgeltumwandlung (oder für bis 31.12.2004 abgeschlossene Verträge die Pauschalversteuerung).
Bei der Direktversicherung in Form einer Nettoentgeltumwandlung ist auch eine Förderung durch staatliche Zulagen nach dem Modell der Riester-Rente (Nettoentgeltumwandlung) möglich. In diesem Fall werden die Beitragszahlungen zunächst mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, dann aber durch die Zulagenförderung quasi wieder steuerfrei gestellt. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter voll versteuert werden. Ihre Direktversicherung kann nach der geschilderten Sachlage nicht "riestergefördert" werden.
Aber wegen Ihrer weiteren Frage, lesen Sie hier:
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Zu der steuerrechtlichen Behandlung ihrer eigenen BAV-Anteile kann ich keine Auskunft geben, ich weiss es schlichtweg nicht.