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Betriebliche AV und Riester?

von Helmi28.12.2007 | 09:43
1249 Ansichten
4 Antworten

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im Rahmen unserer betrieblichen AV besteht für mich eine Direktversicherung (§ 3 Nr 63 ESTG) mit einem monatlichen Beitrag von 212 € Den größeren Anteil finanziert mein Arbeitgeber. Mein Anteil wird durch Gehaltsumwandlung (dadurch Minderung des steuerpflichtigen Bruttoentgeltes) einbehalten meine konkrete Frage: Kann ich zusätzlich noch einen "Riester"-Vertrag (z.B. Banksparplan oder Fondsparen) abschließen um die höchstmögliche staatliche Förderung (ab 2008 304€ + 185€ (Kind) bei entsprechender Sparleistung erhalten? Werden ggf bereits realisierte Steuervorteile (Eigenanteil am BAV-Vertrag) auf die Riesterförderung angerechnet?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Helmi,

die Fördermöglichkeiten einer Direktversicherung sind die Bruttoentgeltumwandlung oder die Nettoentgeltumwandlung (oder für bis 31.12.2004 abgeschlossene Verträge die Pauschalversteuerung).

Bei der Direktversicherung in Form einer Nettoentgeltumwandlung ist auch eine Förderung durch staatliche Zulagen nach dem Modell der Riester-Rente (Nettoentgeltumwandlung) möglich. In diesem Fall werden die Beitragszahlungen zunächst mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, dann aber durch die Zulagenförderung quasi wieder steuerfrei gestellt. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter voll versteuert werden. Ihre Direktversicherung kann nach der geschilderten Sachlage nicht "riestergefördert" werden.

Aber wegen Ihrer weiteren Frage, lesen Sie hier:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. und

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Zu der steuerrechtlichen Behandlung ihrer eigenen BAV-Anteile kann ich keine Auskunft geben, ich weiss es schlichtweg nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Helmi,

vermutlich habe ich etwas um die Ecke gedacht, ich wollte eigentlich auch nur ausdrücken, was "bAV-Spezi" prägnant auf den Punkt gebracht hat.

Guten Rutsch!

2 Antworten

Helmiam 28.12.2007 | 12:51
vielen Dank für die Info vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt Ich wollte eigentlich wissen, ob ich zusätzlich und unabhängig von der BAV-Direktversicherung einen weiteren Vertrag (z.B. Banksparplan) abschließen kann, für den ich dann künftig die volle "Riesterförderung" beanspruchen kann
bAV - Speziam 28.12.2007 | 13:20
Hallo Helmi, Sie können im vollen Umfang riestern, ohne Rücksicht auf Ihre DV. Guten Rutsch
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