Hallo D. Blum,
im Gegensatz zur "Riester-Rente" gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich keine sogenannte schädliche Verwendung. Die Kündigung führt nicht zur Rückforderung von erhaltenen steuerrechtlichen Vorteilen.
Zur Klärung in welcher Form die Auszahlung der Leistung an Sie oder an den Arbeitgeber erfolgt, verweisen wir auf die durchführende Versicherungsgesellschaft.
Ob im Einzelfall eine Kapitalertragsteuer zu zahlen ist, kann unsererseits nicht beurteilt werden. Hier empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung.
Weiterhin sollten Sie berücksichtigen, dass betriebliche Altersvorsorge ein kranken- und pflegeversicherungspflichtiges Einkommen ist. In welcher Form Sie von dem Rückkaufswert und eventuellen Überschussanteilen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen erfahren Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.