Bei der Entgeltumwandlung brauchen Sie die für die Altersvorsorge eingesetzten Lohn- oder Gehaltsbeträge nicht zu versteuern. Sie müssen davon auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Selbstverständlich fällt Ihre spätere gesetzliche Rente deshalb entsprechend geringer aus. Auch eine eventuelle Erwerbsminderungsrente fällt geringer aus. Maximal dürfen Sie pro Jahr einen Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln. Das sind im Jahr 2011 höchstens 2640,- Euro. Wenn man von diesem jährlichen Höchstbetrag ausgeht dann beträgt die Rentenminderung pro Jahr nur
zirka 2,40 Euro.