Hallo Darius,
Sie müssen nach 2 Jahren ALG 1-Bezug nicht ALG 2 beantragen, sondern können zum 01.01.2024 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Wie Sie richtig berechnet haben, wird sich bei dieser Rente ein Abschlag von 5,4 % ergeben.
Für die weiteren Jahre der Beschäftigung bis 31.12.2021, die in der letzten Renteninformation noch nicht enthalten waren, können Sie pro Jahr 40,78 € hinzuaddieren (48.000,- € : 38.901,- € x 33,05 €) plus 2 Jahre mit Arbeitslosengeldbezug (2 x 40,78 € x 80 % = 65,25 €) und anschließend die 5,4 % von der Rente abziehen – dann haben Sie einen groben Anhalt über die Höhe der zustehenden Bruttoaltersrente ab 01.01.2024. Schauen Sie zuvor in der Renteninformation nach, ob das Entgelt für das Jahr 2018 bereits enthalten ist oder nicht; gerade im Februar laufen häufig erst die Meldungen der Arbeitgeber ein. Wenn sie es noch etwas genauer haben wollen, können Sie den Rentenbetrag aus der Renteninformation vom Februar zuvor auch noch mit dem Rentenanpassungsfaktor von 3,18 % (zum 01.07.2019) multiplizieren.
Sie können sich das Ganze aber auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle berechnen lassen.
Vielleicht schaffen sie es aber auch noch, einen Minijob zu finden um die fehlenden 9 Monate für die Wartezeit von 45 Jahren aufzufüllen. Ich drücke Ihnen die Daumen.