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Betriebsprüfung

von Endlich Urlaub08.07.2009 | 18:02
1078 Ansichten
3 Antworten
Ich bin seit neun Jahren privat Krankenversichert und werde zum 01.09.2009 für 10 Monate nur noch 50% meines bisherigen Bruttoverdienstes erzielen. (Sabbatical im Teilzeitmodell, 5 Monate Beschäftigung mit 50% Gehalt und 5 Monate Freistellung mit 50% Gehalt) Ab 01.09.2009 liegt das reduzierte monatliche Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze. Tritt Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV ab 01.09.2009 oder 01.01.2010 ein? Ist es für diesen Fall möglich, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen ? Hätte diese Erklärung auch über das Sabbatical hinaus Auswirkungen wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.07.2009 | 08:25

Hallo Endlich Urlaub,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantworten. Zu Klärung kann ich Sie daher nur an eine/Ihre gesetzliche Krankenkasse verweisen. U.U. kann Ihnen vielleicht auch das Expertenforum der AOK unter http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?fid=1 weiterhelfen...

2 Antworten

Hier sind Sie falscham 08.07.2009 | 19:22
Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
Anni Matöram 09.07.2009 | 06:56
Diese Frage sollten Sie mal bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Aber warum wollen Sie denn später in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen KV zurück ? Werden Ihnen die Beiträge in der PKV zu hoch ?
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