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Experten-Antwort

Betriebsrene bei vorzeitigem Beginn der Alterrente

von drei sterne02.05.2019 | 17:03
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12 Antworten

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Wenn ich vorzeitig meine Altersrente beginne (mit Abschlägen) beginnt dann automatisch auch die Betriebsrente? Wenn ja wie hoch sind dann dort die Abschläge pro Monat? Kann ich die Betriebsrente unabhängig von meiner vorgezogenen Rente beantragen, dan passend zum Beginn meiner Regelaltersrente mit 65 Jahren und 8 Monaten, dann ohne Abschläge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo drei sterne,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Leistungsrecht anderer Versorgungssysteme zu beantworten. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich mit der Frage direkt an Ihren Arbeitgeber bzw. den zuständigen Versorgungsträger für die Betriebsrente zu wenden.

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11 Antworten

Schorscham 02.05.2019 | 17:19
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer privaten Betriebsrente und einer gesetzlichen Altersrente. Sie sollten Ihre Fragen daher an Ihre Personalabteilung richten. MfG
Tonneam 02.05.2019 | 18:40
Ihre Betriebsrente wird mit Beginn des Rentenbezugs, egal ob Erwerbsminderungsrente oder Altersrente mit/ohne Abschlag zu 100 Prozent ausgezahlt - entsprechend ist die Höhe der Rente von der Anzahl der Einzahlungsjahre abhängig. Je eher in Rente desto weniger Betriebsrente. Abschläge gibts da aber keine.
Rente_Suchenderam 02.05.2019 | 20:57
Noch ein Nachtrag: natürlich muss die Betriebsrente dann noch separat beantragt werden. Wegen dem gesetzlichen Zusammenhang warten die Unterstützungskassen mit der Bewilligung ab, bis der gültige Bescheid der gesetzlichen Rente als Anspruchsvoraussetzung vorgelegt wird.
Rente_Suchenderam 02.05.2019 | 20:42
Guten Abend zusammen, die Antworten von Schorch und Tonne sind leider nicht richtig. Selbstverständlich gibt es den angefragten Zusammenhang zwischen Betriebsrente und der gesetzlichen Altersrente, und der ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Entsprechend dem Gesetz hat man z.B. bei einer Inanspruchnahme einer vorzeiten gesetzlichen Altersrente als langjährig Versicherter (35 Jahre) mit dem bekannten Abschlag von 0,3 % pro vorzeitigem Monat Anspruch auf einen GLEICHZEITIGEN Beginn der Betriebsrente (wenn auch dort die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind). Die Ansicht von Tonne, dass die Betriebsrente in diesem Fall zu 100 % ausbezahlt wird, ist völlig konträr zur Wirklichkeit. Tatsächlich dürften wohl die allermeisten Betriebsrenten-Versorger bzw. Unterstützungskassen mindestens so stark kürzen wie die gesetzl. Rente. Sehr viele Betriebsrenten werden um 0,4 % pro vorzeitigem Monat (= 4,8 % pro Jahr) der Inanspruchnahme gekürzt. Das ist z.B. im Bankenwesen so (BVV und andere), aber auch in meiner Branche war und ist das so. Hier muss also bei der eigenen Unterstützungskasse nachgefragt werden, wie hoch die Kürzung tatsächlich ausfällt. Egal wie hoch in der Kürzung; ausgezahlt werden muss die Betriebsrente im Normalfall jedenfalls mit dem Beginn der gesetzl. Rente. Diese Zusicherung besteht nicht über eine Personalabteilung, sondern über das Gesetz. Grüße
suchenwiam 02.05.2019 | 23:14
Zitat von Rente_Suchender anzeigenausblenden
Ich habe mir für die Siemens-Betriebsrente (BSAV) schriftlich geben lassen, dass ich deren Antritt bis zum 65. Geburtstag aufschieben kann (ges.Rente mit Abschlägen ab 63), und werde das auch machen, um im Jahr der Abfindung möglichst wenig sonstiges zvE zu haben (steuergünstiger).
DRVam 03.05.2019 | 05:01
Noch ein Nachtrag: natürlich muss die Betriebsrente dann noch separat beantragt werden. Wegen dem gesetzlichen Zusammenhang warten die Unterstützungskassen mit der Bewilligung ab, bis der gültige Bescheid der gesetzlichen Rente als Anspruchsvoraussetzung vorgelegt wird.
Und wie sieht es aus, wenn ich wegen Hinzuverdienst z.B. nur eine Teilrente aus der Rentenversicherung von 90 % bekomme?
Das können Sie nur der Satzung der jeweiligen Betriebsrenten zahlenden Stelle entnehmen.
W°lfgangam 03.05.2019 | 18:19
Hallo Teilrentner, sofern ÖD/VBL (+ KZVK dürfte identisch sein), zahlt die erst bei Beginn einer Vollrente. Nach wenigstens 1 Monat Vollrente wird dann auch anschließend bei einer Teilrente anteilig gezahlt. Interessante Kombination, wenn gerade zum Jahresende diese Konstellation mit 'Flexirente'/Hinzuverdienst mit Blick ins neue (Hinzuverdienst)Jahr entsteht. Gruß w.
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