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Experten-Antwort

Betriebsrente

von Nori13.01.2020 | 08:05
99 Ansichten
4 Antworten

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Ich gehe demnächst in die Rente mit 63, erhalte auch eine Betriebsrente, wird diese auf die Rente angerechnet? In einem Beitrag aus 2016 habe ich ein klares „nein“ gelesen und gehe davon aus, dass es 2020 auch noch so ist

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2020 | 12:38

Hallo Nori,

auf eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente wird eine Betriebsrente nicht angerechnet.

Im Falle einer Hinterbliebenenrente kommt es darauf an ob das "alte" oder das "neue" Recht zum Tragen kommt.

Bei Anwendung des neuen Rechts wird die Betriebsrente angerechnet.

Das neue Recht gilt bei Personen die

- ab dem 01.01.2002 die Ehe geschlossen haben oder

- bei Eheschließung VOR dem 01.01.2002 BEIDE Ehegatten Nach dem 01.01.1962 geboren sind.

3 Antworten

Grobiam 13.01.2020 | 09:52
Ja, da liegen Sie richtig, dass ist noch so!
Noriam 13.01.2020 | 13:40
Wie ist der Bezug von Leistungen aus einem Pensionkapital, daraus pers. gebildetes Versorgungskonto, zu betrachten? Ich sehe das wie eine Betriebsrente, die nicht auf meine Rente angerechnet wird
W°lfgangam 13.01.2020 | 20:21
Hallo Nori, auch hier gilt: NEIN, keine Anrechnung auf die gesetzliche Altersrente. Einkommen wird nur aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen/gewerblichen Tätigkeit angerechnet. Und solange Ihr Finanzamt 'Ihr persönliches Versorgungskonto/Einkünfte daraus', nicht als Einkommen aus freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit' feststellt, ist das außen vor = Sie sagen es, ist wie einen Betriebsrente anzusehen. Ihre KV könnte daran allerdings schon ein Interesse haben, einen Happen davon abzubeißen ;-) Gruß w.
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