Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Nori,
auf eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente wird eine Betriebsrente nicht angerechnet.
Im Falle einer Hinterbliebenenrente kommt es darauf an ob das "alte" oder das "neue" Recht zum Tragen kommt.
Bei Anwendung des neuen Rechts wird die Betriebsrente angerechnet.
Das neue Recht gilt bei Personen die
- ab dem 01.01.2002 die Ehe geschlossen haben oder
- bei Eheschließung VOR dem 01.01.2002 BEIDE Ehegatten Nach dem 01.01.1962 geboren sind.
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