Hallo,
diese Frage sollte mit dem Arbeitgeber geklärt werden, da sich Regelungen zur Betriebsrente aus den jeweiligen Satzungen ergeben und dem Rentenversicherungsträger nicht bekannt sind.
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diese Frage sollte mit dem Arbeitgeber geklärt werden, da sich Regelungen zur Betriebsrente aus den jeweiligen Satzungen ergeben und dem Rentenversicherungsträger nicht bekannt sind.
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