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Betriebsrente - Anspruchbeginn

von E. Ritter14.10.2008 | 10:42
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4 Antworten

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Hallo! Frage 1) Von seiten der DRV-Bund wurde mir rückwirkend ab 10/2006 eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Die Rentenversicherung zahlt alle Leistungen der Arge (SGB 2) an diese zurück und leistet an mich eine Nachzahlung. Zusatzeinkommen in Höhe von € 400 darf ich erwirtschaften. Ich habe jetzt bei meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Betriebsrente beantragt. Der Arbeitgeber sagt aus, dass mir die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt zusteht, nachdem Leistungen der Arge (SGB 2)eingestellt sind. Mein Argument, dass die Rentenversicherung ja alle Zahlungen der ARGE zurückzahlt und an mich zusätzlich eine Differenznachzahlung leistet, wird als unwesentlich erachtet. Obwohl das für mich so viel wie nicht gezahlt bedeutet, da ich ja Rente rückwirkend ab 2006 erhalte. Laut Bescheid darf ich monatlich bis € 400 zusätzliches Einkommen haben. So würde die Betriebsrente auch nicht verrechnet werden können. Zum eindeutigeren Verständnis zitiere ich hier aus der Versorgungsrichtlinie meines Arbeitgebers: ""4.4. Die Versorgungsrenten werden vom Beginn des Monats an gezahlt, für den kein Arbeitsverdienst, keine Anschlußleistungen wie z. B. Krankenfeld oder andere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Bezüge sowie sonstige betriebliche Entschädigungen bezogen werden. bis zum Ende des Monats in dem die Voraussetzungen für den Bezug entfallen. Anspruch auf Versorgungsleistung besteht bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nur, wenn der ehemalige Mitarbeiter eine weitere Erwerbstätigkeit oder entgeltliche Beschäftigung nicht ausübt, die über eine in der Rentenversicherung zugelassene rentenunschädliche Nebentätigkeit hinausgeht."" Frage 2: Meine letzte Leistung der Arge ist mir am 3.9.2008 für den Monat August und September zugeflossen. Aussage im Bescheid der Arge: Aufhebung der Entscheidung über die Leistungen ... wird mit Wirkung zum 1.10.2008 aufgehoben.. Grund: Wegfall der Erwerbsfähigkeit... Ab wann steht mir Ihres Erachtens die Betriebsrente in den Fragen 1 (ab 10/2006 ?? oder später) und 2 (ab 10/2008 oder erst ab 11/2008) zu? Für Ihre freundliche Hilfe danke ich sehr im voraus. Mit freundlichen Grüßen E. Ritter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

diese Frage sollte mit dem Arbeitgeber geklärt werden, da sich Regelungen zur Betriebsrente aus den jeweiligen Satzungen ergeben und dem Rentenversicherungsträger nicht bekannt sind.

3 Antworten

falsches forumam 14.10.2008 | 11:44
hier sind sie falsch. fragen sie ihren arbeitgeber
E. Ritteram 14.10.2008 | 12:14
Zunächst vielen Dank für die prompten Antworten. Leider sind die Aussagen sehr betrüblich für mich-ich hätte gerne einmal Ihre Einschätzung der Rechtslage kennengelernt. Den entscheidenden Passus hatte ich aufgeführt. Mein Arbeitgeber hat kein Interesse in meinem Sinne zu handeln, wenn sich Rentenansprüche minimieren lassen. Dann bleibt mir leider nur der Gang zum Rechtsanwált übrig...
hieram 14.10.2008 | 17:30
Haben Sie die komplette Satzung gelesen? Wenn nichts gegen das von Ihnen Zitierte spricht, nehmen Sie mal Satzung und Schreiben mit zum VdK oder Anwalt. Ich erhalte z.B. auch 2 Mini-Betriebsrenten. Die eine wird analog zur DRV-Rente rückwirkend gezahlt, die andere erst ab Monatserstem nach Tag des Antrags dort (also ab August, obwohl ich ab März rückwirkend EM-Rente erhalte). Na ja, besser als nix...
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