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Experten-Antwort

Betriebsrente + Aufhebungsvertrag

von Petra07.01.2017 | 12:23
2564 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Mann bekommt seit Juli 16 die unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Renteneintritt. Er hat zusätzlich von seiner Pensionskasse eine Rente erhalten. Diese wurde auch schon bei der befristeten EU_Rente gezahlt. Am 27.12.16 kam der Aufhebungsvertrag , mit Bitte um Unterschrift, per Post. Zeitgleich wurde die Rente für Januar 17 nicht mehr überwiesen. Ein Anruf bei der Pensionskasse ergab, dass sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben wäre, die Zahlung wieder erfolgen würde. Ist das rechtens ? Ist die fortlaufende Zahlung nicht unabhängig von der Unterschrift des Aufhebungsvertrags .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

leider kann ich Ihnen bei Fragen der Pensionskasse nicht weiter helfen, da es sich hier um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pensionskasse, um Ihr Anliegen klären zu können.

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4 Antworten

KSCam 07.01.2017 | 12:38
Und was hat das mit dem Anliegen dieses Forums zu tun? Es geht Ihnen doch um die Pensionskasse - das müssen Sie schon mit denen klären, oder über Ihren Arbeitgeber. Die DRV ist hier außen vor......die EM Rente läuft ja wohl......
Schorscham 07.01.2017 | 18:08
Es ist völlig logisch und normal, dass bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis KEIN Anspruch auf Betriebsrente besteht. MfG
Petraam 08.01.2017 | 02:05
Die Betriebsrente wurde auch bei dem ruhenden Arbeitsverhältnis gezahlt. Jetzt wird die Weiterzahlung abhängig von der Unterschrift des Aufhebungsvertrags gemacht. Das Arbeitsverhältnis ist meiner Meinung mit Beginn der unbefristeten EU- Rente beendet gewesen. Deshalb kann die Weitezahlung nicht von der Unterschrift abhängig gemacht werden. Zumal 6 Monate nach Eintritt der unbefristeten Rente gezahlt wurde
Ralf.am 08.01.2017 | 11:22
Hallo Petra, Das ist immer davon abhängig was in der entsprechenden Betriebsvereinbarung steht. Bei mir ist das genauso -Rente befristet-Zahlung einer betriebl. EM Rente erfolgt -Rente unbefristet-Zahlung endet Ruhendes Arbeitsverhältnis endet durch Altersrente bzw vorzeitiger Kündigung-zahlung erfolgt wieder! Also denke mal das das eine normale Handhabe ist!
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