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Experten-Antwort

Betriebsrente aus Unterstützungskasse (Nachzahlung)

von Alex 19.03.2025 | 13:32
290 Ansichten
5 Antworten
Frage an das Expertenforum bezüglich meiner Betriebsrente: Nach etwa einem Jahr nach meinem Renteneintritt in die Altersrente bin ich umgezogen und habe auch meine Bankverbindung geändert. Leider hatte ich gesundheitlich einige Schwierigkeiten und kam in der Zeit nicht gut mit der neuen Lebenssituation als Rentner zurecht. Meine Altersrente wurde immer pünktlich überwiesen. Es hat ungefähr 7 Jahre gedauert, bis ich die nötige Kraft fand, meine Unterlagen zu sortieren. Dabei fiel mir auf, dass meine ehemalige Firma in dieser Zeit (also vor ca. 7 Jahren) meine Betriebsrente von etwa 50 Euro monatlich nicht überwiesen hat. In einem persönlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin des Unternehmens wurde mir mitgeteilt, dass man bereit ist, mir die Betriebsrente für die letzten 3 Jahre nachzuzahlen. Für die 4 Jahre davor sei der Anspruch bereits verfallen, und ich könne das Geld nicht mehr zurückfordern. Weiß jemand von euch, ob diese Aussage korrekt ist und ob man tatsächlich nur für die letzten 3 Jahre Anspruch auf Nachzahlung hat? Danke für eure Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2025 | 08:16

Hallo Alex,

leider können wir in diesem Forum nicht zu Betriebsrenten informieren. Ansprechpartner ist zunächst immer die auszahlende Stelle.

Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Betriebsrente ist kein DRV-Themaam 19.03.2025 | 13:35
In der Reegel gibt es bei Forderungen Verjährungsfristen. Wie lange die in einem solchen Fall ist, sagt Ihnen ein Blick ins Gesetzbuch oder auch ein Rechtsanwalt.
Mondkindam 19.03.2025 | 14:37
Für die gesetzliche Rente gilt Folgendes: Laufende Geldleistungen (zum Beispiel Renten), die einem bestimmten Bezugszeitraum zuzuordnen sind, dürfen nach § 44 Abs. 4 SGB X längstens für vier Jahre rückwirkend erbracht werden. Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die selbst dann gilt, wenn den Rentenversicherungsträger ein Verschulden trifft. Ob allerdings für Betriebsrenten auch das SGB X gilt weiß ich nicht bzw. wage ich ehr zu bezweifeln, damit habe ich mich noch nicht befasst. Aber das sollte Ihnen doch die Sachbearbeiterin sagen können welche Rechtsvorschrift angewendet wird.
Klare Kanteam 19.03.2025 | 14:43
Für individuelle Fragen zu Betriebsrenten ist dieses Forum und deren Experten nicht zuständig.
Einfach am 19.03.2025 | 16:34
Verjährung Betriebsrenten rechtlicher Ansprüche, der subsidiäre Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlungen der Versorgungsleistungen unterliegen einer Verjährungsfrist von 30 Jahren. Lediglich einzelne wiederkehrende Renten verjähren innerhalb von 3 Jahren. Es ist alles korrekt!
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