Bei vielen Betriebsrenten ist der Zahlzeitpunkt abhängig vom Beginn der gesetzlichen Rente, es kann aber auch durchaus ein späterer Zeitpunkt bestimmt werden. Dies ist in der Satzung der jeweiligen Betriebsrente geregelt. Fragen Sie in Ihrem (ehemaligen) Betrieb nach. Sollte der Betrieb nicht mehr existieren können Sie sich beim Pensionssicherungsverein in Köln erkundigen, der übernimmt Zahlungen von insolventen bzw. aufgelösten Betrieben.