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Experten-Antwort

Betriebsrente bei voller Erwerbsminderung

von musicienne21.07.2023 | 14:38
241 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bin schon seit einigen Jahren befristet voll erwerbsgemindert und bei Eintritt der erst teilweisen und dann vollen Erwerbsminderung hatte ich die Wartezeit für die Betriebsrente noch nicht erreicht. Und dazu meine Fragen: 1. Zählt ein ruhendes Arbeitsverhältnis auch zur Wartezeit dazu? Denn das bestand nach Beginn der vollen Erwerbsminderung noch 6 Jahre (damit hätte ich die Monate ja voll) 2. Kann ich die Rente in diesem Fall dann rückwirkend beantragen? 3. und falls ja, zu wann? Also wieviele Jahre rückwirkend? Schon ab Erreichen der Wartezeit? Nur eine bestimme Jahresanzahl, oder erst ab Erreichen der unbefristen vollen Erwerbsminderung? Leider habe ich in den letzten Jahren immer gedacht, mir stünde diese Rente erst zur Altersrente zu, habe jetzt aber irgendwo gehört, dass das nicht sein muss. Eine wirklich offizielle Quelle habe ich aber nicht finden können. Ich danke schon einmal für eine Antwort LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2023 | 06:17

Hallo musicienne, wie BR schon erwähnte, werden Sie eine verlässliche Auskunft ausschließlich vom Träger der Betriebsrente erhalten können.

1 Antworten

BRam 21.07.2023 | 14:58
Die Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente sind unterschiedlich. Sie sollten sich bei der die Betriebsrente zahlenden Stelle (Satzung), dem Arbeitgeber, Ihrer Gewerkschaft oder Ihrer Personalvertretung erkundigen.
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