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Experten-Antwort

Betriebsrente über Entgeltumwandlung - Experteneinschätzung erbeten

von ExpertInnen30.10.2023 | 13:36
182 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Arbeitgeber und ich teilen uns den Beitrag von 4 % zur Betriebsrente (50/50). Die Beiträge werden als Entgeltumwandlung entrichtet. Nun wird mir angeboten auf 6 % Beitrag zu steigern. Ich habe errechnet, dass ich für 100 € Beitragszahlung ab 67 eine Monatsrente von 0,19 € erhalten werde und 43,8 Jahre lang Rente beziehen muss um den Beitrag wieder ausgezahlt zu bekommen. Eine Anpassung an die Inflation erfolgt nicht. Ab Rentenbeginn wird die Rente um 1 % p. a. erhöht werden. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Beiträge , folglich erhielte ich meine Beiträge nach circa 22 Jahren wieder auszahlt. Die Entgeltumwandlung berücksichtige ich nicht. Ich zahle weniger Steuern und keine Sozialabgaben, dafür muss ich die Rente später versteuern und Sozialabgaben zahlen und bekomme weniger Rentenpunkte durch die Entgeltumwandlung Habe ich etwas außer Acht gelassen oder ist die Betriebsrente einfach unattraktiv? Wie sehen es die Experten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2023 | 14:17

Hallo ExpertInnen, aus meiner persönlichen !!! Sicht, handelt es sich bei Entgeltumwandlungen in aller Regel nicht um eine zusätzliche, sondern eher um eine alternative Altersvorsorge, da im Rahmen der Entgeltumwandlung ja das RV-pflichtige Entgelt, welches Grundlage für die Rentenberechnung darstellt, reduziert wird. Eine ergänzende Altersvorsorge entsteht möglicherweise dann, wenn sich der Arbeitgeber überproportional an der Beitragszahlung beteiligt.  Ob es sich um eine gute Alternative handelt, vermag ich nicht zu sagen. Sofern man die derzeit geltenden Berechnungswerte der gesetzlichen Rentenversicherung zu Grunde legt, erhalten Sie dort für 100€ Beitrag eine dynamische!  Altersrente in Höhe von 0,47 € Brutto. Durch die unbekannte Dynamik (Rentenerhöhungen) läßt sich eine Amortisationszeit nicht bestimmen. 

3 Antworten

Sonst noch Wünsche?am 30.10.2023 | 14:14
Da können Sie lange warten, dass ein Experte positive oder negative Stellungnahme bezüglich einer Betriebsrente bezieht. Das müssen Sie für sich selber entscheiden.
Maxam 30.10.2023 | 16:42
In Ihrem Fall würde ich mir das beim Betriebsrat berechnen lassen, da hier niemad die Abschlußbedingungen und über die Verzinsung bescheid weiß. Dies ist Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Was ich Ihnen mit auf den Weg geben kann, wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber eine 50 zu 50 Finanzierung teilen, kommt darauf an wie hoch die Ihre Verzinsung wäre, ist dies nicht all zu hoch wird es nicht all zu rentabel sein, da Sie zu Rentenbeginn den ganzen Betrag versteuern müssen und auch auf den Betrag den vollen Satz der Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Den Rest müssen Sie wie gesagt mit hrem Betriebsrat ausrechnen lassen, ob Sie den Betrag welcher am Schluß heraus kommt, als Einmalzahlung, in Raten oder als Rente bezahlt bekommen. Das letztere wird wohl nach Ihrer Schilderung nicht der Fall sein. Rechnen damit dass der angesparte Betrag bei der Auszahlung mit 65 Jahren versteuert wird, danach durch 120 Monate geteilt und davon ca 19,4% Krankenversicherungsbeitag und Zusatzsbetrag liegen wird. Den Rest der Entscheidung liegt bei Ihnen.
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