Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Betriebsrente- Netto?

von Caro M.19.06.2014 | 20:37
4319 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wie kann ich das verstehen? auf die Betriebsrente wird der volle Beitrag fällig,Krankenkasse, Pflegekasse, Nächstes Jahr Anspruch auf 400 Euro Betriebsrente, verh. 2 Ki. AOK- Hessen, kann mir jemand sagen wieviel Netto mir bleibt. Danke, sollte jemand antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den ausführlichen und richtigen Erläuterungen kann ich nur noch zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Caro M.am 19.06.2014 | 21:40
Danke Ihnen Wolfgang, ca. 75 Euro Abzug ist schon heftig.
W*lfgangam 19.06.2014 | 20:51
Hallo Caro M. zunächst wäre ggf. ein Rentenabschlag von der Betriebsrente zu machen - sofern das bei Ihrer Betriebsrente vorgesehen ist und Sie nur mit Abschlag in Rente gehen können. Da bei Betriebsrenten kein Zuschuss mehr zur KV berücksichtigt wird, wären aktuell 17,55 % (Elterneigenschaft liegt vor) KV/PV abzuziehen. Der Personenstand (verh.) sowie die Kinderzahl spielt keine Rolle – hat nur Einfluss auf die Besteuerung der Rente im Rahmen des 'Familieneinkommes'. Der KV-Beitrag soll ab 01.01.2015 um 0,9 % sinken ...und ggf. um einen einkommensabhängigen Zuschussbeitrag ergänzt werden, je nach Finanzlage der jeweiligen KK (der nicht von der DRV in irgendeiner Weise bei der Rente bezuschusst wird). Gruß w.
W*lfgangam 19.06.2014 | 22:03
Hallo Caro M., leider ja, aber die 'Nettozahlungen' erfährt man/frau immer in einem vorhergehenden Beratungsgespräch, was 'hinten' rauskommt. Vor geplantem Rentenbeginn ist _jedem_ daher zu raten, die kostenfreien Beratungsstellen aufzusuchen, die auf Brutto/Netto-Zahlung zum beabsichtigten Rentenbeginn Hinweise geben können. Gruß w.
Erich Mendeam 19.06.2014 | 23:33
Wenn Sie die Betriebsrente im Wege der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung angespart haben, droht ihnen ein weiteres Ungemach. Sie müssen diese dann voll versteuern. Erkundigen Sie sich mal, welche politische Partei diese enorme Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sogar rückwirkend eingeführt hat und ändern sie ggf. ihr Wahlverhalten. Viel Erfolg.
Schießl Konradam 20.06.2014 | 11:02
Es ist richtig, der volle Satz wird für Krankenversicherung abgezogen, derzeit 15,50 % und die üblichen 2,05 Pflegeversicherung, wenn kinderlos sogar 2,30 Prozent Pflegeversicherung. Dies ergibt bei 400 Monatlich x 17,55% 70,20 steuerlich wird ja zunächst nichts anfallen,für Steuerklasse I sind mtl. bis 951, Klasse III 1788 ohne Steueranfall. Für die gesetzliche Rente ist keine Steuerbe- scheinigung mehr nötig. Aber Vorsicht, Anteil des zu versteuernden Rentenbetrages plus 4800 Betriebsrente, minus Abzugsbeträge, die 17,55%, etc. vermindern das zu versteuernde Einkommen. Bleibt dieser Betrag unter 8354/16708 led./vh., fällt ja keine Steuer an, modern aus- gedrückt"Existenzminimum. Eine kleine Entschädigung, in der Regel gilt bei der Steuer die Ertragsanteil Besteuerung, maßgebend das Lebensalter bei Rentenbeginn Sogar günstiger als bis 2004, statt mit 65 Jahren 18%, früher 27%. Mit 64 Jahren 19% früher 28%, usw. Somit mit 65 Jahren bei 4800 Betriebsrente fürs Jahr mit 18% nur 864 steuerpflichtig. Die monatlich nach Tabelle abgezogene Betrag begünstigt die Rückzahlung vom F,amt MfG.
Bastiam 20.06.2014 | 14:04
Ich bezahle auf meine Betriebsrente (EM) Volle Steuer nach lohnsteuerklasse 6 bei einer Bruttorente von 160 Euro ... Wie kann das sein?
W*lfgangam 20.06.2014 | 14:48
Hallo Basti, wenn der Arbeitgeber/Betriebsrentenzahler die direkte Versteuerung vorsieht, richtet sich das wohl nach Ihren allgemeinen Steuermerkmalen. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wird dann die 'richtige' Steuer für alle Ihre Einkommensarten in der Summe festgestellt, ggf. erhalten Sie eine Erstattung, oder - vereinfacht gesagt - die anderen Einkünfte werden 'niedriger' besteuert, weil Sie aus der Betriebsrente schon 'zu viel' Steuern gezahlt haben. Gruß w. PS: weitergehende Hinweis zum Steuerrecht werden Sie hier kaum erhalten können.
Schießl Konradam 20.06.2014 | 16:16
Zitat von Basti anzeigenausblenden
Es gibt weder zweimal eine Steuerklasse I. noch eine Steuerklasse VI. Haben Sie eine gesetzliche Rente ist hierzu keine Steuerkarte( Steuerklasse) nötig. Dann müssen Sie schnellstens die Steuerkarte VI in III ( vh) oder I mit entrsprechender Steuerklasse austauschen. Es ist aber nichts verloren, wenn Sie eine Steuererklärung regelmäßig einreichen. Machten Sie dies bisher nicht, ist dies auch noch für die vergangenen 4 Jahre möglich. Die abgezogene Steuer nach Klasse VI wird praktisch so behandelt als wie Klasse I bzw. III. der Steueranfall gewesen wäre. MfG.
Bastiam 21.06.2014 | 10:43
Hallo Wolfgang, Konrad, Danke für eure Infos! Steuerklasse 6 sagte man mir weil mein Arbeitgeber als ruhender Mitarbeiter ja noch die Steuerkarte für Klasse 1 hat. Aber gut hab nachgesehen und habe im Lohnsteuerausgleich etwas zurückbekommen. Welcher Anteil darauf von der Betriebsrente war Kann ich nicht beurteilen.
Hannesam 22.06.2014 | 16:48
Konrad bitte nennen sie mir eine quelle für die 951 steuerfrei! Dann dürften mir ja nicht vorab Steuern abgezogen werden die ich dann wieder im Lstausgleich geltend machen muss?!? Ruhender mitarbeiter wegen der befristeten Rente. Ag ist verpflichtet weiterhin die Lst karte zu behalten für etwaige Einmalzahlungen..
Schießl Konradam 22.06.2014 | 16:28
Den Begriff ruhender Mitarbeiter kann ich nicht deuten.Wird kein Arbeitsentgeld mehr bezogen, braucht der AG. keine Steuerkarte mehr. Somit gilt für die Betriebsrente Klasse I und steuerfrei monatlich bis 951,auch wenn heuer noch Arbeitsverdienst war. MfG.
Schießl Konradam 22.06.2014 | 20:29
Bin nach wie vor der Meinung, wenn Sie scheinbar EMR beziehen ist die Steuerkarte für den AG. überflüssig, zur Sache: Es gibt nicht zweimal Steuerkarten(Bescheinigungen) mit gleichen Merkmalen. Hat ein Lediger I wird für eine zweite Steuerkarte VI verlangt. Beim Steuerausgleich erfolgt dann auch für VI die Veranlagung durch die Grundtabelle nach Klasse I, deshalb kommt es zur Rückzahlung. Gerne der Hinweis, woher stammen die 951, genau genommen 946 Steuer unbelastet. Man rufe im Internet "Focus auf" rechts außen erscheint eine Nette Dame unter Brutto/Netto. Im Schaubild bei Brutto Steuerklasse I 946 Euro eingegeben wird keine Steuer ausge- druckt. In der Tabelle einer Buchhandlung komme ich auf 951 Euro. Weitere Fragen sind erlaubt, auch wenn die Rentenfüchse hier dies nicht so gerne sehen. Weiter so! MfG.
Hannesam 22.06.2014 | 20:52
Ok Danke Konrad, Zur Zahlung der Steuer kommt es wohl da ich Ja zu der Betriebsrente noch EM Rente erhalte! Naja egal.... Gibts ja im Ausgleich wieder zurück!
Schießl Konradam 23.06.2014 | 09:01
Eben nein, mit Steuerklasse I für die Betriebsrente entfällt bei dieser Höhe der monatliche Abzug von Steuer, im Gegensatz zur jetzigen Handhabung mit Klasse VI. Natürlich kann es aber bei der Einkommensteuer zur Nachzahlung führen, wenn das geltende Existenzminimum von 8354 für das Jahr 2014 überschritten wird. Nochmals, steuerpflichtiger Teil der Rente, Betriebsrente, minus 10,25% -ohne Kind 10,55%-, sogar bei der Betriebsrente 10,25% und 7,30%= 17,55% für Kr./Pfl. Versicherung. Wird dann das zu versteuernde von 8354 nicht überschritten, fällt auch nachträglich keine Steuer an. MfG. schritten
Basti Hannesam 23.06.2014 | 10:44
Das hab ich schon verstanden Konrad. Aber der AG hat wie gesagt die Lstmeldung für klasse 1 wegen Einmalzahlungen die auch als ruhender Mitsrbeier anfallen und der Betriebsrentenzahler hat dann eben lstmeldung klasse 6. Falls das ruhende Verhältnis endet werde ich Das dann auf klasse 1 umtragen lassen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026