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Experten-Antwort

Betriebsrente oder nicht ?

von Volker18.11.2010 | 11:55
1395 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, derzeit stehe ich vor der Frage ob ich eine Betriebsrente über emien Arbeitgeber abschließe oder nicht. Bruttoentgeltumwandlung. Gibt es eine Berechnungsmöglichkeit, wie viel staatliche Rente man effektiv verliert, weil man dann weniger einzahlt ? Ich bin schwerbehindert und es könnte durchaus sein, daß ich in ein Paar Jahren vielleicht die teilweise Erwerbsgeminderten-Rente beantragen muß. Ich habe Angst, da jetzt einen großen Fehler beim Abschluß einer Betriebsrente zu machen. Dazu kommt noch, daß ich nur eine ganz spezielle Betriebsrente abschließen kann, weil ich aufgrund meiner Schwerbehinderung bereits von einer Versicherungsgesellschaft abgelehnt wurde. Volker

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Dort kann Ihnen der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin anhand Ihres gespeicherten Rentenversicherungskontos Auskünfte bzgl. der mit der Betriebsrente verbundenen Minderung des Anspruches aus der gesetzlichen Rentenversicherung geben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Eine Online-Beratung kann aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht erfolgen.

Es gibt jedoch entweder die Möglichkeit, dass Sie eine Person mit dieser Aufgabe betrauen, indem Sie sie bevollmächtigen und diese dann bei der Beratungsstelle dieses Gespräch für Sie führt und Ihnen entsprechende Unterlagen mitbringt oder besser noch, dass Sie einen Versichertenältesten Ihres Rentenversicherungsträgers anrufen, der Sie dann bei Ihnen zu Hause besucht und Sie berät. Die Versichertenältesten in Ihrer Nähe können Sie mit der gleichen Suchfunktion wie die Beratungsstellen finden:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Versichertenberater_node.html

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Wie von RFn angemerkt, können zukünftige Werte wie zukünftige Entgelte, aktuelle Rentenwerte etc. bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt werden.

Wenn der Wert, um den sich das rentenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt demnächst mindern würde, bekannt ist, kann man nach heutigem Stand(!) anhand des zur Zeit bis zum 30.06.2011 geltenden aktuellen Rentenwertes ausrechnen, um welchen Betrag sich die monatliche Rentenhöhe mindern würde.

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2 Antworten

RFnam 18.11.2010 | 16:03
Mir ist rätselhaft, wie eine Rentenminderung wegen einer Entgeltumwandlung berechnet werden soll, weil das eine Gleichung mit mehreren Unbekannten ist. Die Unbekannten sind: - Höhe des künftigen jährlichen Bruttoentgeltes, - Anteil des umgewandelten Entgeltes (bis max. 4 % möglich, - die künftigen jährlichen Durchschnittsentgelte als Basis zur Ermittlung der jährlichen Entgeltpunkte, - die künftigen aktuellen Rentenwerte, speziell zum Rentenbeginn.
Volkeram 18.11.2010 | 15:13
Hallo Experte, kann man das auch irgendwie online machen ? Aufgrund meiner Behinderung ist so ein Beratungsgespräch schwierig zu bewerkstelligen. Volker
Deutsche Rentenversicherung
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