Hallo Saskia,
Ihre Ansprüche aus einem Versorgungsausgleich sind unabhängig vom Rentenbeginn Ihres Ex-Mannes nur von Ihrem eigenen Rentenbeginn abhängig.
Bezüglich evtl. Ansprüche ggü. der betriebsrentenzahlenden Stelle (falls nach 2008 ein Versorgungsausgleich mit externer Teilung durchgeführt wurde) müssen Sie sich dort direkt erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung