Hallo Cruiser,
ich kann als Experte der Rentenversicherung leider nicht mit Erfahrungen zu Betriebsrentenansprüchen dienen und war logischerweise auch noch nicht in einer derartigen Situation. Hoffentlich können dazu andere User ihre Erfahrungen einbringen.
Allerdings kann ich zum Problem der Altersgrenzenanhebung Stellung nehmen. Zunächst folgendes, auch 1984 bestand für nur für Frauen regelmäßig ein Altersrentenanspruch mit 60 Jahren. Für Männer nur unter bestimmten weiteren Bedingungen, regelmäßig für Männer sonst erst mit 63. Jahren. Außerdem war es im Betriebsrentenbereich häufig Praxis, den Rentenanspruch an den Beginn der Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung zu koppeln. Ich könnte mir also in Ihrer Betriebsrentenvereinbarung nur eine Regelung vorstellen, die als frühesten Leistungsbeginn das 60. Lebensjahr regelt, unter der Bedingung eines Altersrentenanspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielleicht überprüfen Sie dahingehend zunächst nochmals Ihre Unterlagen.
Hallo Cruiser,
hier können Sie eine Definition zum "Ruhestand" nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhestand
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