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Experten-Antwort

Betriebsrente vom Ex - selbst Erwerbsminderungsrentnerin

von mrsmc22.09.2017 | 14:50
1008 Ansichten
10 Antworten

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Hallo. Steht mir nach der Scheidung JETZT SCHON die zugesprochene anteilige Betriebsrente von meinem Ex zu, da ich schon auf Dauer Erwerbsunfähig bin. Zudem eine Schwerbehinderung habe. Mein voraussichtlich offizieller Rentenbeginn ist erst 2030. Was ich aber nochmal nachreichen lassen will. Habe schon beim Arbeitgeber meines Ex nachgefragt, aber die können mir angeblich keine Auskunft geben. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage betrifft eine Betriebsrentenleistung, wofür dieses Forum nicht zutreffend ist.

Hier noch ein praktischer Tipp zur Erreichung der für die Beantwortung notwendigen Stelle:

aus den Unterlagen Ihres Scheidungsverfahrens beim Amtsgericht-Familiengericht müsste die Adresse der Betriebsrentenstelle zu entnehmen sein. Stellen Sie dort vorsorglich sofort einen schriftlichen Antrag.

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9 Antworten

bahnhofam 22.09.2017 | 15:36
Hallo, es kann hier nur der Arbeitgeber des Ex hier Auskunft geben, denn die kennen die Inhalte der Satzung. Oftmals ist eine Zahlung an den Rentenbescheid der Dt. Rentenversicherung gekoppelt und dieser liegt ja vor. Ich würde das ganze noch einmal schriftlich beim Arbeitgeber des Ex mit einer Kopie des Rentenbescheides einreichen. Das ganze als Einwurfeinschreiben ggf. eine Kopie der Satzung erfragen.
mrsmcam 22.09.2017 | 15:38
Betriebam 22.09.2017 | 16:22
Zitiert von: mrsmc Hallo. Steht mir nach der Scheidung JETZT SCHON die zugesprochene anteilige Betriebsrente von meinem Ex zu, da ich schon auf Dauer Erwerbsunfähig ( Erwerbsminderungsrentnerin) bin. Zudem eine Schwerbehinderung habe. Mein voraussichtlich offizieller Rentenbeginn ist erst 2030. Was ich aber nochmal nachrechnen lassen will. Habe schon beim Arbeitgeber meines Ex nachgefragt, aber die können mir angeblich keine Auskunft geben. LG Was jetzt richtig: 1. Beitrag: ... Erwerbsunfähig.... oder Zitat: ... Erwerbsunfähig ( Erwerbsminderungsrentnerin) Wer hat "(Erwerbsminderungsrentnerin)" zugefügt ? Wenn Rentenbescheid vorliegt, dann damit wie bereits beschrieben zur Versorgungskasse des Ex mit Scheidungsurteil. Es kommt darauf an was deren Satzung vorsieht.
W*lfgangam 22.09.2017 | 17:00
Hallo msmrc, wenn Sie nicht weiterkommen, gibt es immer noch die Möglichkeit sich an die Aufsichtsbehörde 'privater' Betriebsrentenzahler zu wenden: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/b… Gruß w.
suchenwiam 24.09.2017 | 20:39
Dann sollte aber das "Mission Statement", das jede(r) Besucher(in) als ersten Satz auf der ersten Seite des Forums zu lesen bekommt, aktualisiert werden:
suchenwiam 24.09.2017 | 21:19
Nachtrag (ohne allgemeine Gewähr): Im Scheidungsverfahren wird vom Familiengericht auch ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Im Vorfeld wird vom Gericht die Betriebsrente bei den Streitparteien angefragt. In meinem Scheidungsurteil (von 2008) steht z.B.: "Vom Versicherungskonto ... werden auf das Versicherungskonto ... Rentenanwartschaften von monatlich ... übertragen." Aus meinen evtl. unvollständigen Unterlagen sehe ich, dass die VBL (ÖD-bAV) meine Betriebsrentenansprüche an das Familiengericht berichtet hat. Da dies im Urteil nicht erwähnt wird, nehme ich an, dass diese in DRV-Rentenanwartschaft "umgerubelt" wurden. Aber wegen der Scheidung bin ich noch lange kein(e) Experte/in... ;^)
MrsMcam 25.09.2017 | 13:50
Ich bekomme Anteilig von ihm Betriebsrente ABER egal wo ich nachfrage ich bekomme keine Konkrete Antwort ab WANN sie mir ausgezahlt wird. Im Brief von der Firma meines Ex steht bei meinem Offiziellen Renteneintritt. ICH N bin aber schon Erwerbsminderungsrentnerin AUF DAUER und habe eine Schwerbehinderung. Da gibt es auch Auskünfte drüber, das mir in DIESEM FALL schon JETZT die Betriebsrente zusteht. DAS ist meine Frage und Problem.
=//=am 25.09.2017 | 16:23
Die Frage betrifft eine Betriebsrentenleistung, wofür dieses Forum nicht zutreffend ist.
Dann sollte aber das "Mission Statement", das jede(r) Besucher(in) als ersten Satz auf der ersten Seite des Forums zu lesen bekommt, aktualisiert werden:
Es können Auskünfte über betriebliche oder private Altersvorsorge gegeben werden, aber nicht wie es sich bei einem Versorgungsausgleich verhält. Der richtige Ansprechpartner ist und bleibt die Stelle, die die Betriebsrente zahlt und den Versorgungsausgleich durchführen muss.
W*lfgangam 25.09.2017 | 19:46
Zitat von MrsMc anzeigenausblenden
Hallo mrsmc, nochmals: schildern Sie Ihren Fall mit den bisherigen AG-Antworten der oben genannten Aufsichtsbehörde. Dort können Ihre Fragen/Probleme gelöst werden! Ansonsten können Sie nur einen sehr speziellen Fachanwalt, der sich in dieser 'verwobenen' Materie auskennt, einschalten - wird aber ungleich teuer, als mal bei der BaFin schlicht nachzufragen. Herjeh, nun sind 3 Tage seit Ihrer Anfrage/Antwort hier vergangen und Sie 'lungern' immer noch in diesem Forum (das Ihnen nicht helfen kann) rum ...Sie dürfen ruhig auch mal was annehmen, nämlich kostenlosen Rat, wo es weiter geht ;-) Gruß w.
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