Könnte man dies aufgrund dieser Angaben tun, wären die Vorschläge von Herrn Merz wohl Realität und man könnte dies wirklich a la Bierdeckel Schema erklären....
Das derzeit in der BRD geltende Steuerrecht ist insoweit aber etwas komplexer ausgestaltet, weshalb dazu einige Vorfragen zu beantworten wären:
a) Um welche Art von Betriebsrente handelt es sich dabei und wie wurde diese in der Ansparphase finanziert - steuerfreie Beiträge, pauschal versteurte Beiträge?
b) Handelt es sich dabei um eine Altersrente oder Invalidenrente und wie alt ist Ihr Vater denn jetzt - ist dann von Interesse wenn es sich um eine Betriebsrente gem. den internen Durchführungswegen (Direktzusage, Unterstützungskasse) handelt.
Auch wenn sich diese Frage dann leicht beantwortren lässt sei der Hinweis erlaubt, dass solche Rechtsfragen der Domäne der Finanzämter und nicht der RV Träger zuzuordnen sind.
Trotz § 89 AO haben die aber kein insoweit vergleichbares Forum. warum wohl...:-)
MfG