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Experten-Antwort

Betriebsrente wird bei Teilrente 99% nicht ausgezahlt

von Svetik03.11.2022 | 17:43
1530 Ansichten
4 Antworten

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Ich beziehe seit 01.10.2022 eine Altersrente und pflege Zuhause meinen Mann, der pflegebedürftig ist und Pflegegrad 4 hat. Um meine Rentenbeiträge bei der Pflegekasse als Pflegeperson weiter zu sichern, habe ich eine Teilrente (99%) beantragt. Jetzt stellt sich heraus, dass ich keinen Anspruch auf meine Betriebsrente habe, da ich eine Teilrente und nicht Vollrente bekomme. Würden Sie mich bitte beraten, ob ich auf Teilrente verzichten sollte, Vollrente beantragen und Rentenansprüche aus Pflegeversicherung verlieren, oder lieber bis auf weiteres auf meine Betriebsrente (91€ monatlich) verzichten. Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Svetik,

um konkret zu wissen, welche Geldbeträge hinter dem fehlenden Prozent Rente und der Rentensteigerung durch die Pflegebeiträge liegen, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Der Verzicht auf 91 EUR Betriebsrente sind allerdings schon eine Größe, die sich mit der Aktivierung der Pflegebeiträge kaum lohnen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

KSCam 03.11.2022 | 18:02
Zunächst sollten Sie angeben ob es schon die Regelaltersrente ist oder eine vorgezogene Altersrente, bei der eine 99% Teilrente wegen der Pflegebeiträge gar nicht nötig wäre. Sind Sie im Regelalter könnten Sie immer noch für einen Monat die Vollrente nehmen (und damit die Zusatzrente aktivieren) und ab dem 2. Monat erst auf 99% Teilrente unwechseln. Dann würde eben die Pflegekasse in dem einen Monat der Vollrente keine Beiträge zahlen, aber anschließend wieder....
W°lfgangam 03.11.2022 | 21:22
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: (Frage stellt ausschließlich auf die (nicht gezahlte) Zusatzversorgung ab + bereits Rentenbeginn _vor_ der Regelaltersgrenze) Erst recht bei vorgezogener Altersrente ist die Empfehlung im 1. Monat Vollrente (Zusatzversorgung beginnt mit der Zahlung), ab Monat 2 dann die 99 % Teilrente, um die Zusatzversorgung weiterhin zu 99 % zu erhalten. Die paar 'Peanuts' aus der weiterlaufenden ZV-Versicherung bei erst später beginnender Zusatzversorgungszahlung/gemessen an dem Beitragsaufwand dafür ...nunja, kann sich jeder selbst errechnen. Solange der Rentenbescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann das rückwirkend immer noch 'umgestaltet' werden - aber sonst auch für den nächsten Monat (12.2022) Vollrente beantragen, und ab 01.2023 wieder 99% Teilrente. Da hier Hintergründe nicht näher bekannt, die nächste Beratungsstelle umgehend aufsuchen, um ggf. den DRV-Notarzt ins weitere Verfahren einzuschalten :-) Gruß w.
Batrixam 04.11.2022 | 07:51
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Zunächst sollten Sie angeben ob es schon die Regelaltersrente ist oder eine vorgezogene Altersrente, bei der eine 99% Teilrente wegen der Pflegebeiträge gar nicht nötig wäre. Sind Sie im Regelalter könnten Sie immer noch für einen Monat die Vollrente nehmen (und damit die Zusatzrente aktivieren) und ab dem 2. Monat erst auf 99% Teilrente unwechseln. Dann würde eben die Pflegekasse in dem einen Monat der Vollrente keine Beiträge zahlen, aber anschließend wieder....
Ergänzend: (Frage stellt ausschließlich auf die (nicht gezahlte) Zusatzversorgung ab + bereits Rentenbeginn _vor_ der Regelaltersgrenze) Erst recht bei vorgezogener Altersrente ist die Empfehlung im 1. Monat Vollrente (Zusatzversorgung beginnt mit der Zahlung), ab Monat 2 dann die 99 % Teilrente, um die Zusatzversorgung weiterhin zu 99 % zu erhalten. Die paar 'Peanuts' aus der weiterlaufenden ZV-Versicherung bei erst später beginnender Zusatzversorgungszahlung/gemessen an dem Beitragsaufwand dafür ...nunja, kann sich jeder selbst errechnen. Solange der Rentenbescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann das rückwirkend immer noch 'umgestaltet' werden - aber sonst auch für den nächsten Monat (12.2022) Vollrente beantragen, und ab 01.2023 wieder 99% Teilrente. Da hier Hintergründe nicht näher bekannt, die nächste Beratungsstelle umgehend aufsuchen, um ggf. den DRV-Notarzt ins weitere Verfahren einzuschalten :-) Gruß w.
bei einer vorgezogenen Altersrente ist die Reduzierung auf 99%eben NICHT notwendig, da die Rentenbeiträge wegen Pflegetätigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weitergezahlt werden MÜSSEN! Daher macht die Reduzierung auf 99% überhaupt erst ab dem Regelrentenalter Sinn...
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