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Betriebsrentenanpassung

von J. Bruder19.01.2009 | 13:34
1282 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Betriebsrentnern wird empfohlen, ihre Betriebsrente vom Arbeitgeber mindestens alle drei Jahre an die Inflation anpassen zu lassen. Was ist, wenn ich mit Anspruch auf Betriebsrente vor Eintritt ins Rentenalter aus dem Unternehmen ausscheide und in der Auskunft über die Aufrechterhaltung der Anwartschaft aus betrieblicher Altersversorgung ein Betrag für die Altersrente bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenz angegeben ist? Muss dieser Betrag gegebenenfalls ebenso erhöht werden?

4 Antworten

J. Bruderam 19.01.2009 | 15:13
Vielleicht blickt der Experte dennoch über seinen Tellerrand?
Falsches Forumam 19.01.2009 | 14:09
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
HLRT67am 19.01.2009 | 15:51
Während der Anwartschaftsphase (also der Zeit zwischen Ausscheiden aus dem Unternehmen und Eintritt in die Rente) besteht die Anpassungspflicht nach § 16 Betriebsrentengesetz nicht - das greift erst, wenn der Rentenbezug eintritt - und das "anpassen lassen" trifft den Sachverhalt nicht ganz, da das Unternehmen von sich aus festlegt, ob es erhöht oder nicht, für das nicht-erhöhen müssen allerdings gute (vornehmlich wirtschaftliche) Grtünde vorliegen.
Betriebsrentenanpassungam 19.01.2009 | 20:28
Das ist ein Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge). Es wäre angebracht, wenn Sie sich vor Abgabe unqualifizierter Kommentare informierten. Hier geht es um eine betriebliche Altersversorgung!
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