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Experten-Antwort

Betriebsrentenverträge ohne Verzinsung?

von E. Rubel21.12.2016 | 16:53
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4 Antworten

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Bei ihrer Betriebsrentenkolumne (siehe oben Stichwort Betriebsrente) las ich, daß der Garantiezins nur noch auf die Einzahlungen abzüglich der Kosten anzuwenden ist, somit u.a. also eine Zinseszinsverzinsung nicht mehr stattfinden muß. Das würde bedeuten, daß man bei einem Garantiezins von jetzt 0,9 % nicht mehr von einer akzeptablen Verzinsung bei Betriebsrentenverträgen ausgehen kann. Es sind ja auch noch Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zu leisten. Ist das nun schon so weit gediehen, daß man praktisch von einer Nullverzinsung ausgehen muß oder ist das eine Ente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo E. Rubel,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Verzinsung betrieblicher Renten keine Auskunft geben können.

Danke

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3 Antworten

Herz1952am 21.12.2016 | 17:35
Hallo E. Rubel, Ihre Frage kann von der RV nicht beantwortet werden, das Betriebsrenten private Renten sind. Hierzu müssten Sie sich den Versicherungsvertrag ansehen. Ob dieser Vertrag dies vorsieht, oder ob der Vertrag dahin geändert werden kann ist eine vertragsrechtliche Angelegenheit und notfalls ist die Hilfe eines Fachanwaltes erforderlich. Nebenbei: Versicherungspflicht von Betriebsrenten für KV/PV: Das wird wieder diskutiert. Die "Linke" ist dafür, dies abzuschaffen. Eine andere Partei (SPD) meint, dass man es beibehalten soll aufgrund der Solidarität mit den "Normalrentnern" (wie so aber der volle Beitrag?). Die CDU-Fraktion hat die Versicherungspflicht damit begründet, dass dies ja ältere Personen betrifft, die öfter krank werden und ruhig ihren vollen Beitrag zahlen sollen (seltsame Solidarität). Eine Rednerin bei der Besprechung im Bundestag hat gemeint, dass der GKV mit der Abschaffung der Beitragspflicht die Krankenkassen 2,8 Milliarden Einnahmen fehlen würden. Nächstes Jahr ist Wahljahr. Wer die Wahl hat, hat die Qual auf jeden Fall :-).
P. Mundilam 22.12.2016 | 12:39
Das große Risiko der Betriebsrenten liegt in der Insolvenz. Bei Insolvenz des Betriebs ist die Rente weg. Bei Insolvenz der Lebensversicherung, bei der die Betriebsrente abgesichert wurde, ist die Betriebsrente weg. durch die Insolvenz der AIG-Lebensversicherung (10* größer als die Allianz) haben 1/3 der US-Amerikaner ihre Altersversorgung verloren. Im derzeitigen Nahles-Entwurf ist die Absicherung der Betriebsrente im Insolvenzfall nicht enthalten. Das sollte nachgebessert werden. FAZIT: Da lobe ich mir die DRV. Alle sollten nachträglich bis zum Höchstbeitrag aufzahlen können, z.B. als den Jahressonderzahlungen. Dann reicht trotz der kaufkraftmässigen Rentenanspruchshalbierung durch die Euroumstellung 2001 die Rente künftig noch zu leben.
Klaus G.am 23.12.2016 | 10:47
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Die vorgesehene Reform der Betriebsrente wird keine nennenswerte Besserung für Betriebsrentner bringen. Und an den Wegfall der Doppelverbeitragung ist nicht zu denken. Zu knapp sind die Kassen bei Schäuble und den Krankenkassen. Außerdem hat die Bundesregierung andere Präferenzen. Da bleiben die politisch unbedeutenden Betriebsrentner auf der Strecke. Es sind zudem praktisch nur Westdeutsche die zur Zeit Betriebsrente beziehen und die kann immer zur Kasse bitten, wie in der Vergangenheit auch regelmäßig geschehen. Zwar laufen noch Verfahren wegen der rückwirkenden Doppelverbeitragung beim BGH in Karlsruhe. Aber die Richter dort werden es nicht wagen, sich gegen die Poltik zu stellen. Da sieht man einfach darüber weg, daß Gesetze nicht rückwirkend gelten dürfen, obwohl es ein rechtstaatliches Verfassungsprinzip ist.
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