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Experten-Antwort

Betriebswirt des Handwerks BdH

von John05.03.2020 | 18:38
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7 Antworten

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Hallo, warum wird die halbjährige Ganztagsschule zum Betriebswirt des Handwerks nicht als Anrechnungszeit anerkannt. Für mich ist diese Schule eindeutig eine Fachschule. Mit freundlichen Grüßen J

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung (HwO) handelt es sich um einen Abschluss, den die Handwerkskammer entwickelt hat, um das nötige betriebswirtschaftliche Wissen zu vermitteln, in die Unternehmensführung von Handwerksbetrieben aufzusteigen oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Dieser geprüfte Betriebswirt stellt somit die höchste Qualitätsebene im Handwerk dar und hat einen höheren Stellenwert als der Handwerksmeister.

Wir empfehlen Ihnen sich nochmals mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob es sich im vorliegenden Fall nicht um eine Weiterbildungsmaßnahme, sondern um eine Fortbildung zur höherqualifizierten Berufsbildung handelte.

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6 Antworten

Römeram 05.03.2020 | 19:18
Anrechnungszeit (Fachschulausbildung), wenn die Weiterbildung mindestens 6 Monate gedauert hat oder 600 Unterrichtsstunden. Wurde parallel in dieser Zeit eine Beschäftigung ausgeübt (z.B. abends/Schicht oder an den Wochenenden) mit Beiträgen zur Rentenversicherung? Wurde die Zeit schon beantragt und abgelehnt?
Johnam 05.03.2020 | 19:30
Nein es wurde nicht parallel gearbeitet , da es eine Tagesschule war. Der Antrag wurde abgelehnt.
Johnam 05.03.2020 | 19:52
Zur Begründung der Ablehnung heißt es: Bei dem Besuch des Lehrgangs zum Betriebswirt im Handwerk wird im Rahmen einer Fort/ Weiterbildung weiteres Wissen vermittelt jedoch kein höherwertiger Bildungsabschluss erreicht.Daher ist diese Zeit keine als Anrechnungszeit bei (Fach-) Schulbesuch
Johnam 05.03.2020 | 19:52
Zur Begründung der Ablehnung heißt es: Bei dem Besuch des Lehrgangs zum Betriebswirt im Handwerk wird im Rahmen einer Fort/ Weiterbildung weiteres Wissen vermittelt jedoch kein höherwertiger Bildungsabschluss erreicht.Daher ist diese Zeit keine als Anrechnungszeit bei (Fach-) Schulbesuch
Römeram 05.03.2020 | 21:28
Hallo, welchen Beruf hast du den vorher ausgeübt bzw. welche Ausbildung absolviert. Ich weiß, dass nach einem Studium Zeiten nicht anerkannt werden, wenn jmd den "Doktor hinterher schiebt". Die Beschäftigung kann auch mit Diplom ausgeübt werden, deshalb wird in der Regel die Immatrikulation an der Uni nach dem Diplom nicht mehr in so einem Fall anerkannt. Würde jetzt auf Anhieb erst mal Widerspruch führen. Wenn jemand 2 verschieden Studiengänge absolviert, einmal Elektrotechnik und der andere Maschinenbau werden ja auch alle Semester anerkannt (bis max 8 Jahre insgesamt) und das letzte Studium ist in dem Fall nicht höherwertiger. Wenn jemand eine Fachschule besucht - und dann ohne Abschluss abgeht, wird die Zeit ja auch berücksichtigt. Und wenn man dann die Schule wechselt, wieder ohne Abschluss abgeht, wird die Zeit auch berücksichtigt. Sehr komisch die Begründung. Aber warte mal ab, was die Experten Morgen früh dazu meinen.
Johnam 06.03.2020 | 06:44
Hallo, erst Schlosserlehre, dann Meisterschule und dann Betriebswirt des Handwerks (Voraussetzung ist die Meisterprüfung)
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