Hallo Mohnblume,
nach aktueller Ausgestaltung des Grundrentenkonzepts wären die Regelungen für die [Grundrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufigsten-fragen-und-antworten.html zwar prinzipiell auch auf Hinterbliebenenrenten anzuwenden - in welcher Form die Grundrente im Gesetzgebungsverfahren dann aber tatsächlich ausgestaltet wird, kann momentan leider noch niemand vorhersagen. Insoweit kann ich Sie letztlich auch nur bitten, in dieser Frage noch etwas Geduld aufzubringen und das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
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