Hallo Katja,
Die Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Halbwaisenrente unterliegt klaren Fristen. Laut § 45 SGB X kann ein Rentenbescheid rückwirkend für die Vergangenheit aufgehoben werden, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder wichtige Informationen grob fahrlässig verschwiegen wurden. Die maximale Frist hierfür beträgt 10 Jahre ab Bekanntgabe des Bescheids.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückforderung nicht mehr möglich, auch wenn der Sachverhalt später bekannt wird. Eine Ausnahme könnte nur in sehr engen Fällen durch Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen, jedoch ebenfalls innerhalb der 10-Jahres-Frist.
Davon unberührt sind aber etwaige Regelungen des Strafrechts zum Beispiel in Betrugsfällen.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung