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Experten-Antwort

Betrug bei Halbwaisenrente

von Katja12.03.2025 | 14:42
368 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn jemand bewußt halbweisenrente bekommen hat obwohl man wusste das es nicht der leibliche Vater war. Verjahrt das oder kann man das noch melden. Vielen Dank im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja,

 

Die Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Halbwaisenrente unterliegt klaren Fristen. Laut § 45 SGB X kann ein Rentenbescheid rückwirkend für die Vergangenheit aufgehoben werden, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder wichtige Informationen grob fahrlässig verschwiegen wurden. Die maximale Frist hierfür beträgt 10 Jahre ab Bekanntgabe des Bescheids.

 

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückforderung nicht mehr möglich, auch wenn der Sachverhalt später bekannt wird. Eine Ausnahme könnte nur in sehr engen Fällen durch Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen, jedoch ebenfalls innerhalb der 10-Jahres-Frist.

 

Davon unberührt sind aber etwaige Regelungen des Strafrechts zum Beispiel in Betrugsfällen.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

Ach wasam 12.03.2025 | 14:51
Wenn man "Betrug" wittern, dann kann man sich an die Polizei wenden. Bedenken sollte man dabei, dass Verleumdungen und falsche Beschuldigungen strafrechtlich verfolgt werden können. Gern geschehen, nichts zu danken!
Fliederam 12.03.2025 | 14:54
Vielleicht schauen Sie nochmal in die gemeinsame rechtliche Arbeitsanweisung zu § 48 SGB VI (insbesondere Ziff. 3.2 "Sonstige waisenrentenberechtigte Personen") und überlegen nochmal, ob es sich tatsächlich um Betrug handelt. Man muss nicht leibliches Kind des Verstorbenen sein, um einen Anspruch zu haben ;-) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
RWam 12.03.2025 | 14:57
Die DRV wird das mit Sicherheit überprüft haben, von daher nichts mit Betrug.
Klarer FAllam 12.03.2025 | 15:06
Ja, Verleumdung und üble Nachrede verjährt irgendwann.
Fliederam 12.03.2025 | 15:19
Sie wissen zu 100%, dass die betreffende Person keinen Anspruch hatte? Wie gesagt, man muss dazu nicht das leibliche Kind des Verstorbenen sein. Wenn man anderen Menschen die Butter auf dem Brot nicht gönnt, muss man sich aber auch nicht wundern, wenn einem die Butter selbst mal ausgeht.
Fam 12.03.2025 | 15:38
Du weißt es 100%, hast aber 0 verstanden. Es gibt auch Konstellation, wo Waisenrente gewährt wird, ohne leibliche Eltern zu sein.
Verdachtam 12.03.2025 | 15:51
Sie haben möglicherweise einen miesen Charakter. Okay, den Begriff kennen Sie gar nicht, schon klar. Darum einfach mal hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Charakter
Saschaam 12.03.2025 | 17:28
Nein, keine Sorge liebe Katja, da wird Ihnen keiner jetzt noch draufkommen, dass Ihre treusorgende Mutter Ihrem armen verstorbenen Nenn-Papa Sie als sogenanntes "Kuckuckskind" untergeschoben hatte. Und wenn das Malheur während der Ehezeit passiert ist, gelten Sie sowieso als ehelich... Ihre bezogene Halbwaisenrente bleibt Ihnen erhalten. Weiterhin viel Erfolg im Leben!!!
Kaum zu glauben!am 12.03.2025 | 18:30
Derart dumme Fragen kann man auch nur in einem anonymen Forum stellen ohne sich bis auf die Knochen zu blamieren.
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