Eine laufend ausgeübte Beschäftigung kann sich durchaus auf ein Entscheidungsverfahren bezüglich der Erwerbsminderung auswirken.
Wenn Sie vor Gericht behaupten nur unter 3 Stunden täglich arbeiten zu können, aber tatsächlich darüber hinaus arbeiten, wird das Gericht die Klage in den meisten Fällen zu Ihren Ungunsten entscheiden. Ob eine Fibromyalgie an sich ausreicht um eine Erwerbsminderung zu erhalten, kann natürlich nicht in diesem Forum geklärt werden.
Nehmen Sie einen Minijob an ....da passiert nichts....außerdem beziehen Sie ja sonst noch Einkommen von Ihrem Partner.....Bedarfsgemeinschaft.....mehr sollten Sie nicht wagen....da die Chancen wie die Meisten hier schreiben bei Ihrer Diagnose eh scheinbar selten zu einer EWR führen....was streben Sie eigentlich an Voll oder Halb......wie dem auch sei .....wenn Sie sich dem Arbeistmarkt zu Verfügung stellen....geht das in die Hose!
Der freundliche Michel
Wenn Sie den Klageweg gehen, sollten Sie doch einen Rechtsbeistand haben, mit dem Sie Ihr Vorhaben absprechen sollten.
Ein Rechtsbeistand ist in erster Instanz keine Pflicht
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