Hallo ruhrs!
Teilzeit oder Vollzeit ist für die Rentenberechnung der gleiche Berechnungsvorgang. Für die Ermittlung der Entgeltpunkte kommt es allein auf das Bruttoentgelt an!
Bei der Frage nach einer Teil- oder Vollrente verweise ich auf die obige "Warnung":
Der Bezug einer Teilrente (99%) wäre dann allerdings für einen evtl. Krankengeldanspruch aus dem Arbeitseinkommen wichtig, da [der Krankengeldanspruch] bei einer [Alters-]Vollrente entfällt. Verbindliche Informationen erhalten Sie hierzu von Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Für Ihr Vorstellungsgespräch können Sie sich also entspannt auf das Beschäftigungsverhältnis konzentrieren.
Das von Ihnen erwähnte Verschieben des Rentenbeginns der Regelaltersrente auf die Zeit nach Ende der Beschäftigung hat folgenden Effekt (stark vereinfachte Rechnung ohne Rentensteigerungen):
Für jeden Monat den Sie Ihre Regelaltersrente nach hinten verschieben, erhöht sich Ihre spätere Rente um 0,5 Prozent.
Gehen wir von ca. 1.200 Euro Nettorente aus, erhalten Sie nach zwei Jahren 12% mehr Rente, also ca. 1.344 Euro Nettorente.
Gegenrechnen müssen Sie nun noch die nicht erhaltene Rente in den zwei Jahren: 24 x 1.200 Euro = 28.800 Euro
Sie müssten demnach ca. 16,5 Jahre Rente beziehen, bevor der "Verlust" von 28.800 Euro Rente von dem Zuschlag um 12% ausgeglichen wird. Mit 83 Jahren wären Sie dann rechnerisch in der Gewinnzone.
Für die Rechenfüchse: Ja, beim Verschieben des Rentenbeginns würden noch Beiträge aus der Beschäftigung anfallen. Diese könnten aber auch bei sofortigem Rentenbeginn und Verzicht auf die Versicherungsfreiheit zugeschlagen werden und die obige Rechnung beeinflussen. Letztendlich ist es immer eine Wette auf das Erleben des perfekten Zeitpunktes und somit eine höchstpersönliche Entscheidung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung