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Bewertung beitragsfreier Zeiten in Entgeltpunkte (Ost)

von Selma06.01.2016 | 20:56
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie berechnet sich der Anteil an Entgeltpunkten zu Entgeltpunkten ( Ost) bei der Bewertung von beitragsfreien und beitragsgeminderrten Zeiten?

3 Antworten

W*lfgangam 06.01.2016 | 21:13
Kompliziert ;-) Hallo Selma, wenn ich eine Rentenauskunft vor Augen hätte, könnte ich es Ihnen plausibel erklären - Details zu den jeweiligen Rechtsvorschriften kann ich nicht aus dem Ärmel schütteln. (Im Büro stehen noch meterweise Schulungsunterlagen von den Renten-Seminaren, da ist was drin ...rufen Sie mich doch mal an *g / *Scherz) Tipp daher: aktuelle Rentenauskunft _mit_ allen Berechnungsanlagen anfordern, da können Sie es nachvollziehen ...oder erklären lassen - wenn nicht die ultimative Antwort in den nächsten 24 Std. hier folgt. Gruß w.
rosebudam 07.01.2016 | 10:02
Hallo Selma, die für beitragsfreie und für beitragsgeminderte Zeiten ermittelten Entgeltpunkte werden in dem Verhältnis als Entgeltpunkte (Ost) berücksichtigt, in dem die der Gesamtleistungsbewertung zugrunde gelegten Entgeltpunkte (Ost) zu allen Entgeltpunkten stehen. MfG rosebud
LSam 07.01.2016 | 20:27
Dieser Abschnitt in der Rentenberechnung ist nicht so ohne weiteres nachzuvollziehen. . Ausschlaggebend ist zunächst, wieviel Entgeltpunkte der Ermittlung des Leistungswerte aus der Grundbewertung oder aus der Vergleichsbewertung zugrunde liegen, aus denen man den Gesamtleistungswert: - Punkte durch Monate = Leistungswert. ermittelt. . Nach Feststellung des Gesamtleistungswertes wird ermittelt, wieviel Entgeltpunkte vom Gesamtleistungswert auf Entgeltpunkte Ost fallen und daraus das prozentuale Verhältnis der Entgeltpunkte Ost zu allen Entgeltpunkten errechnet. . Beispiel: Entgeltpunkte gesamt für Vergleichsbewertung = 40,0000 . Punkte Ost davon = 32,000 = 80 %. . Dann ist, wenn keine Auslandszeiten vorhanden sind, der Anteil der Entgeltpunkte West = 20%. . Die Summe der Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten wird dann in Relation der ermittelten Prozente 80 Ost, 20 West aufgeteilt. . Beispiel: EGPT insgesamt beitragsfrei = 10,0000. 10,0000 * 0,80 = 8,0000 EGPT entfallen auf Ost. 2,0000 auf West. . In gleicher Weise dann auch für die beitragsgeminderten Punkte. . Liegen Zeiten der Knappschaft vor, ist das Ermittlungsprozedere getrennt für die Anteile der Knappschaft zu machen. . Sie können mich gern anrufen, wenn Klärungsbedarf besteht. 0451-5028508. . Die Darlegung von User "rosebud" entspricht der schriftlichen Darlegung in Rentenauskünften und Rentenbescheiden. Problem ist, man muss sie deuten können.
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