Hallo Luise,
ja, die sogenannte "begrenzte Gesamtleistungsbewertung" regelt dies (§ 74 SGB VI). Dort werden höchstens 36 Monate einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme berücksichtigt und auf 75% begrenzt.
Das Gesetz schreibt auch die Reihenfolge der Berücksichtigung vor. Vorrangig sind Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung