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Bewertung BÜZ

von Doris P18.12.2007 | 21:12
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6 Antworten

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Habe eine Rentenauskunft mit Datum Juli 2007 erhalten, in der ich angegebene Kinderberücksichtigungszeiten nicht nachvollziehen kann. Da es sich nur um einen bestimmten Zeitraum handelt, stelle ich die Sache hier mal dar, vielleicht kann man mir den Sachverhalt erklären bzw. nachrechnen. Ausgangsbedingung: Zeitverlauf alte Bundesländer Berücksichtigungszeit läuft von Juli 1984 - Juli 1994 1. Kind 12.1982 geboren 2. Kind 08.1984 geboren Einkommen lt. Anlage 2: 01.01. bis 30.04.1992....7910 DM Bewertung in Anlage 3 mit Entgeltpunkten = 0,2801 (einschließlich einer Gutschrift 0,0278 * 4 = 0,1112 - 0,0845 = 0,0267, deren Ursache ich nicht nachvollziehen kann. Bewertung der BÜZ in Anlage 4: Januar bis April 1992 = 0,2220 Entgeltpunkte. Ist das so alles richtig? Eure Meinung ist gefragt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihren Unterlagen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu wenden. Die Rentenauskunft wird Ihnen dort ausführlich erläutert. Die nächste Beratungsstelle finden Sie unter:

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5 Antworten

Brilleam 19.12.2007 | 12:43
Hallo Doris! Die Rechnung resultiert aus §70 Abs. 3a SGB VI, da Du vermutlich mind. 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten hast. Ab 1992 gibt es für gleichzeitige BÜZ (z.B. 2 Kinder unter 10 Jahren) eine fiktive Beitragszeit. Für Jan.-April 1992 hast Du Pflichtbeiträge aus 7910 DM (entspr. 0,1689 Entgeltpunkten 'EP'). Dieser Wert wird um die Hälfte erhöht (+ 0,0845), das macht 0,2534 EP. Zudem gibt es einen "Doppel-BÜZ-Bonus" von 0,0278 (vgl. o.g. Fundstelle) für jeden der genannten 4 Monate, also 0,1112 EP abzüglich der bereits gewährten Erhöhung von 0,0845 - bleiben: 0,0267. Zusammen mit den eingangs errechneten 0,2534 EP macht das 0,2801 EP - für den angegebenen Zeitraum stimmt also die Rechnung aus Anlage 3. Anlage 4 enthält andere Zahlen, da es sich dabei nur um Rechengrößen für weitere Bewertungen, nicht aber um echte Werte handelt! Aber: stimmen Deine BÜZ überhaupt, die von der Geburt des ersten Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes dauern müssten? Im Zweifelsfall mit den vollständigen Unterlagen auf der heimischen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorsprechen und sich die Sache erläutern lassen (kostenlos!). U.U. gibt es auch eine Rentenberatung der DRV in Deiner Nähe.
Doris Pam 19.12.2007 | 14:43
Danke User/in Brille, Angaben in Anlage 3 wären damit geklärt, Herkunft auch. Bleibt noch der Wert in Anlage 4, die 0,2220 für tatsächlich berücksichtigte BÜZ. Die müssen sich doch eigentlich auch rechnerisch nachvollziehen lassen, ist mir aber nicht gelungen. Es steht da nur geschrieben: "Monate mit Berücksichtigungszeiten und mit vollwertigen Beitragszeiten" Januar 1992 - April 1992 4 * 0,0833 = 0,2220 Punkte. Die führen ja schließlich kein Eigenleben, werden vielmehr in die Gesamtleistungsbewertung mit einbezogen, müssen irgendwie da auch stimmig sein. Würde mich freuen, wenn Du es rausbekämest, oder ein/e anderer User/in, mir ist es nicht gelungen. Die BÜZ hinsichtlich Beginn und Ende ist in Ordnung, 121 Mon. ab Geburt 2. Kind, geht bis Juli 1994.
Brilleam 19.12.2007 | 16:36
Hallo Doris, für das 'Du' bitte ich um Entschuldigung, aber in Internet-Foren ist das meist üblich. Nochmals vorweg: Anlage 4 enthält höhere Rentenmathematik - die Werte sind nicht als echte Entgeltpunkte anzusehen. BÜZ allein (außer Doppel-BÜZ s.o.) für sich genommen führen nicht zu einer höheren Rente - entscheidend ist immer die ergänzende Biografie! Für Jan.-April 1992 sind 4 Monate mit 0,0833 Punkten (Wertigkeit wie KEZ) anzusetzen, also 0,3332. Davon sind jedoch die errechneten Zuschläge von vorhin wieder abzuziehen (vgl. § 71 Abs. 3 SGB VI), welche sich auf 0,0845 und 0,0267 also: 0,1112 beliefen. 0,3332 - 0,1112 = 0,2220 ! (weitere Rechengröße für die Grundbewertung - nicht EP-Wert!!!) Zugegebenermaßen ist die Darstellung in Anlage 4 irreführend, da dort 4*0,0833 = 0,2220 ergibt! Gruß Brille @experte: was haben Sie gegen kommunale Auskunftstellen einzuwenden?
Brilleam 19.12.2007 | 20:18
Vielen Dank - ich nehme an, das Bienchen ist so etwas wie ein Fleißbildchen?! Schöne Festtage mit der Rentenauskunft und den 'KEZ-Verursachern' ;-)
Doris Pam 19.12.2007 | 18:36
das "Du" stört mich überhaupt nicht, viel wichtiger ist die Sachaufklärung und dafür bekommst Du von mir ein Bienchen. Schon richtig, BÜZ nur für sich genommen bewirkt nichts, geht ja eigentlich auch gar nicht, aber im Zusammenhang mit übrigen rentenrechtlichen Sachverhalten, die zu einem Rentenanspruch überhaupt erst führen, haben sie in der Gesamtleistungsbewertung eine positive Wirkung.
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