Hallo Michael,
die Zurechnungszeit wird grundsätzlich mit dem Gesamtleistungswert bewertet. Eine Begrenzung findet hier nicht statt. Bezüglich der Bewertung der Zurechnungszeit gab es auch keine andere Rechtslage. Ohne Kenntnis des Einzelfalls können wir uns den Sachverhalt leider nicht erklären. Wir bitten Sie, diese Frage an Ihren zuständigen Sachbearbeiter zu senden.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung