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Experten-Antwort

Bewertung der Zurechnungszeit

von Michael16.12.2020 | 12:43
229 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gab es in den letzten 20 Jahren irgendwann mal eine Rechtslage, bei der die Zurechnungszeit NICHT mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet wurde? Eine Zeit, in der die Zurechnungszeit nur mit maximal 0,0833 EP bewertet worden ist? Hintergrund meiner Frage ist eine fiktive Berechnung einer EM-Rente der DRV. Die DRV bewertet die Zurechnungszeit mit 0,0833 EP je Monat, obwohl laut Vergleichsbewertung der (volle) Gesamtleistungswert bei 0,12 EP liegt. Warum die Begrenzung auf 0,0833 EP? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

die Zurechnungszeit wird grundsätzlich mit dem Gesamtleistungswert bewertet. Eine Begrenzung findet hier nicht statt. Bezüglich der Bewertung der Zurechnungszeit gab es auch keine andere Rechtslage. Ohne Kenntnis des Einzelfalls können wir uns den Sachverhalt leider nicht erklären. Wir bitten Sie, diese Frage an Ihren zuständigen Sachbearbeiter zu senden.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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21 Antworten

Michaelam 16.12.2020 | 22:37
Kann mir niemand helfen?
Jonnyam 16.12.2020 | 23:18
Die berechtigte Frage sollten Sie denjenigen stellen, die so gerechnet haben.
Michaelam 16.12.2020 | 23:27
Die Mitarbeiter der DRV habe ich bereits gefragt. Sie sagten, dass sie zu der (fiktiven) Berechnung keine weiteren Auskünfte erteilen können. Ich habe extra die detaillierte Berechnung mit Vergleichsbewertung usw. angefordert, was mir verweigert wurde. Laut meinen Berechnungen komme ich in der zweiten Vergleichsbewertung auf einen Wert von 0,12 EP, was der höchste der drei Werte ist; damit ist dieser Wert der Gesamtleistungswert. Meine Vermutung ist, dass bei der fiktiven Berechnung die Grund- und Vergleichsbewertung gar nicht durchgeführt worden ist, sondern lediglich mit einem Durchschnittswert von 0,0833 EP gerechnet wurde. Es ging bei dieser Berechnung um einen früheren, fiktiven Leistungsfall.
Michaelam 17.12.2020 | 06:44
Danke, das wollte ich wissen. Dann stimmt die Berechnung nicht.
Werner67am 17.12.2020 | 09:25
Irgendwie macht das, was Sie da beschreiben, keinen Sinn. Eine Berechnung, bei der die Gesamtleitstungsbewertung gar nicht durchgeführt wird, ist technisch gar nicht möglich. Ebensowenig kann der Sachbearbeiter in die Berechnung eingreifen und den Gesamtleistungswert selbst begrenzen. Woher haben Sie überhaupt die Zahlen, wenn Ihnen die Rentenversicherung Ihrer eigenen Aussage nach die "detaillierte Berechnung mit Vergleichsbewertung usw." verweigert hat? Grundsätzlich hängt der Gesamtleistungswert bei einer EM-Rente einerseits vom Leistungsfall ab (wann ist die Erwerbsminderung eingetreten?) und ggf. auch von der Rechtsanwendung. Bei Rentenbeginn vor Juli 2014 gab es z.B. keine zweite Vergleichsbewertung. Zeiten nach dem Leistungsfall fließen bei der Berechnung einer EM-Rente grundsätzlich nicht in die Berechnung ein. (Ein Gesamtleistungswert von genau 0,0833 könnte z.B. dann herauskommen, wenn man sehr jung - noch während der Lehre oder unmittelbar danach - erwerbsgemindert worden ist.)
Siehe hieram 18.12.2020 | 03:02
Zitat von Michael anzeigenausblenden
Was wollen Sie eigentlich erreichen? Wenn es um eine 'fiktive' Berechnung nur geht? Da können Sie rechnen, so lange Sie dazu Lust haben, Formeln notfalls auch kreuz und quer tauschen. Aber was soll das bringen? Zumal Ihnen bereits mitgeteilt wurde, dass es keine Schwankungen in der Gesetzgebung gab, die ihre hypothetischen Berechnungen untermauern. Wenn Sie eine konkrete Frage haben an dieses Forum, werden Sie sicher auch engagierte konkrete Antworten bekommen. Ansonsten rechnen Sie bitte wonach Ihnen grad ist, aber das dann besser ohne Rückfragen. Denn die User oder Experten, die hier antworten, können ihre Zeit auch sinnvoller verbraten.
Michaelam 18.12.2020 | 05:09
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Offenbar haben Sie nicht verstanden, um was es geht. Nicht ich, sondern die DRV begrenzt den Gesamtleistungswert auf 0,0833 EP. Die Berechnung der DRV ist somit eine hypothetische Berechnung. Ich komme auf einen höheren Gesamtleistungswert (0,12 EP). Sie glauben, dass bei einer individuellen Gesamtleistungsbewertung mit einem konkreten Versicherungsverlauf 0,0833 EP als Wert herauskommt? Ein Wert, der überall im Gesetz steht? Wer's glaubt.
Siehe hieram 18.12.2020 | 03:02
Zitat von Michael anzeigenausblenden
Was wollen Sie eigentlich erreichen? Wenn es um eine 'fiktive' Berechnung nur geht? Da können Sie rechnen, so lange Sie dazu Lust haben, Formeln notfalls auch kreuz und quer tauschen. Aber was soll das bringen? Zumal Ihnen bereits mitgeteilt wurde, dass es keine Schwankungen in der Gesetzgebung gab, die ihre hypothetischen Berechnungen untermauern. Wenn Sie eine konkrete Frage haben an dieses Forum, werden Sie sicher auch engagierte konkrete Antworten bekommen. Ansonsten rechnen Sie bitte wonach Ihnen grad ist, aber das dann besser ohne Rückfragen. Denn die User oder Experten, die hier antworten, können ihre Zeit auch sinnvoller verbraten.
Michaelam 18.12.2020 | 02:29
Die Vergleichsbewertung habe ich selber durchgeführt. Ich habe die Rente selber nachberechnet. Wenn ich in meinen Berechnungen den Gesamtleistungswert manuell durch 0,0833 EP ersetze, kommt genau die Bruttorente raus, die die DRV berechnet hat! Ich weiß auch nicht, warum die DRV mit diesem Gesamtleistungswert gerechnet hat. Ihnen ist bekannt, dass dieser Wert sogar im Gesetz steht und bei den Kindererziehungszeiten und Berufsausbildungszeiten eine Rolle spielt? Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass genau dieser Wert bei einer individuellen Rentenberechnung als Gesamtleistungswert rauskommt? Wie gesagt: Er wurde offenbar als Durchschnittswert bei der Bewertung der Zurechnungszeit angesetzt. Warum auch immer.
Werner67am 18.12.2020 | 07:01
In der Gesamtleistungsbewertung werden folgende Zeiten mit mindestens 0,0833 EP bewertet: - die ersten 36 Monate Beitragszeiten (sofern diese vor dem 25. Lebensjahr liegen) - Zeiten beruflicher Ausbildung - Kindererziehungszeiten - Kinderberücksichtigungszeiten. Dass der Gesamtleistungswert zufällig genau 0,0833 EP beträgt ist möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Wenn Sie die Berechnung selbst vorgenommen haben und zu einem anderen Ergebnis gekommen sind als die Rentenversicherung, haben Sie möglicherweise Zeiten mit eingerechnet, die nach dem Leistungsfall liegen.
Michaelam 18.12.2020 | 09:26
Ach Gott, sie tun ja gerade so, als ob die Rentenberechnung ein Buch mit sieben Sigeln wäre. Es ist fast Grundschulmathematik. Und bitte erst lesen UND verstehen. Nicht ich komme auf 0,0833 EP, sondern die DRV. Das ist sehr unwahrscheinlich.
senf-dazuam 18.12.2020 | 09:51
Na ja, ein bisschen komplexer ist das schon. Aber da Sie bislang die ganzen Rechenvorgänge noch nicht schriftlich vorliegen haben, halte ich es für wahrscheinlicher, dass Sie mit dem Gesamtlsitungswert 0,0833 zufällig auf das gleiche Ergebnis kommen. Daher sollten Sie diese Unterlagen weiter anfordern und dann ggf. die UNklarheiten in einem Beratungstermin konkret nachfragen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Häam 18.12.2020 | 09:58
An dieser Aussage sieht man, dass SIE nichts verstanden haben und sich fälschlich für ein verkapptes Rentengenie halten. Na ja, die Realität wird auch Sie auf den Boden zurückholen, selbst wenn Sie sich alles noch so schön rechnen. Glücklicherweise zählt das überhaupt nicht.
SGBam 18.12.2020 | 10:36
Ach Gott, sie tun ja gerade so, als ob die Rentenberechnung ein Buch mit sieben Sigeln wäre. Es ist fast Grundschulmathematik. Und bitte erst lesen UND verstehen. Nicht ich komme auf 0,0833 EP, sondern die DRV. Das ist sehr unwahrscheinlich.
An dieser Aussage sieht man, dass SIE nichts verstanden haben und sich fälschlich für ein verkapptes Rentengenie halten. Na ja, die Realität wird auch Sie auf den Boden zurückholen, selbst wenn Sie sich alles noch so schön rechnen. Glücklicherweise zählt das überhaupt nicht.
SGBam 18.12.2020 | 11:15
Hallo zusammen, Rentenberechnung hat so gar nichts mit Grundschulmathe zu tun. Bis man hierfür einen richtigen Plan hat und Zusammenhänge sicher erkennt, also weiß wo der Hammer hängt sind ca. 100 Unterrichtsstunden notwendig. So im vorbei gehen ist das nicht möglich.
W°lfgangam 18.12.2020 | 18:30
Hallo Michael, ohne diese Berechnung tatsächlich _gesehen_ zu haben, würde ich keiner Aussage "das steht da so drin/habe ich selbst nachgerechnet" auch nur für 1 Cent trauen ...gerade, da an diversen Stellen der Gesamtleistungsbewertung + folgender Anwendung auf die im Detail zu bewertenden Zeiten auf 0,0833 für bestimmte zu bewertende Zeiten/Werte zu begrenzen ist - und ein Versicherte hier (sofern er sich damit beschäftigt hat) 'abenteuerliche' Ableitungen/Mutmaßungen anstellt = Erfahrungen aus Kundenkontakten, wo der kleine Einstein mit selbst skizzierten Berechnungen meinte, die Gesamtleistungsbewertung hier und da 'widerlegen' zu können ... Mit Grundschulmathematik haben Sie allerdings Recht ...mit hier vertieftem Rentenrecht der Gesamtleistungsbewertung brauchen Sie in Summe aber schon etwas 'abgehobene' (Rechts-)Kenntnisse, um das nur angewandte kleine 1x1 auf die Gesamtleitungsbewertung auch _richtig_ umsetzten/verstehen zu können ...im Grunde reicht nur Absatz für Absatz gründlich zu lesen + 1:1 verstehen, dafür ist auch kein Hochschulabschluss in Germanistik erforderlich :) Gruß w. PS: wie vom @Experten empfohlen: Wenden Sie sich an Ihre DRV zur Nachprüfung Ihrer Zweifel im Detailfall!
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