Hallo GrübelnderNachwuchsBerater,
wir stimmen den Ausführungen von Jonny zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
noch in Ergänzung - Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Alters sind Zeiten, in denen ein Anspruch auf eine Altersrente nach dem SGB VI bestanden hat, dieser geltend gemacht und ein entsprechender Bescheid erteilt worden ist. Dabei ist unerheblich, ob der Rentenanspruch nur durch die Zusammenrechnung mitgliedstaatlicher Zeiten erfolgt ist.
Keine Zeiten des Bezuges einer Rente in diesem Sinne würde vorliegen, wenn die Altersrenten ausschließlich von einem ausländischen Versicherungsträger bezogen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Zur Beruhigung aller sei hier versichert, dass man einen Topjob als Berater machen kann, auch wenn einem die Beantwortung solcher Extrem Fragen nicht flüssig von der Hand läuft.
Vielleicht liegt es auch nur daran, dass dieses Problem im D-CH Grenzgebiet eher selten auftaucht, bzw mir noch nie so untergekommen ist.
Grins
Und ein @Jonny sich zu Hause tagelang mit dieser Materie befassen kann. Ein Berater in Präsenz oder am Telefon hat dies Zeit nicht, für eher seltene und außergewöhnliche Fragen.
Und ich habe für die noch hauptamtlichen Berater Verständnis, dass sie solche Fragen tagtäglich schon aus Zeitgründen nicht beantworten können.Zur Beruhigung aller sei hier versichert, dass man einen Topjob als Berater machen kann, auch wenn einem die Beantwortung solcher Extrem Fragen nicht flüssig von der Hand läuft. Vielleicht liegt es auch nur daran, dass dieses Problem im D-CH Grenzgebiet eher selten auftaucht, bzw mir noch nie so untergekommen ist. GrinsUnd ein @Jonny sich zu Hause tagelang mit dieser Materie befassen kann. Ein Berater in Präsenz oder am Telefon hat dies Zeit nicht, für eher seltene und außergewöhnliche Fragen.
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