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Experten-Antwort

Bewertung von Zurechnungszeiten bei späterer Altersrente

von Nachfrager EM-Rente16.01.2013 | 16:31
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4 Antworten

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Ich habe folgende Frage : ich beziehe seit 3 Jahren eine volle EM-Rente. Mir geht es jetzt um den Fall, dass ich evtl. in den nächsten Jahren vielleicht wieder in Vollzeit arbeiten gehe und die EM-Rente dann ausläuft. Für eine spätere Altersrente zählt die EM-Rentenzeit dann - bitte korrigieren Sie mich - als sog. "Zurechnungszeit". Im Rentenbescheid für die EM-Rente wurden bei der Berechnung der Höhe der EM-Rente für jeden Monat des EM-Rentenbezuges monatliche Entgeltpunkte zugrunde gelegt, die dann für jeden Monat bis zum 60.Lebensjahr unterstellt wurden. Im Prinzip entspricht dies der Annahme, dass man bis zum 60.Lebensjahr arbeiten geht und in etwa das selbe verdient wie bisher. Dies ist solange einfach zu verstehen, wie die EM-Rente ohne weitere Rückkehr ins Arbeitsleben bis zur Altersrente gewährt wird und in die Altersrente dann gleitend übergeht. Doch was passiert, wen ich wieder arbeiten gehe, bevor ich Altersrente beziehe ? Bleiben dann für die Zurechnungszeit des EM-Rentenbezuges die im EM-Rentenbescheid genannten Entgeltpunkte auch weiterhin gültig oder erfolgt bei der Beantragung der Altersrente eine "Neubewertung" der Zurechnungszeit auch auf Grundlage der später - also nach der EM-Rente - erzielten Arbeitsentgelte ? Für kompetente Antworten bereits vorab vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie den beiden vorherigen Antworten entnehmen können, werden Zeiten des EM-Rentenbezugs bis zum vollendeten 60. Lebensjahr in der späteren Altersrente als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzt die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.

Wenn Sie während des Rentenbezugs arbeiten, werden Ihnen neben den Anrechnungszeiten auch Beitragszeiten berücksichtigt. Es handelt sich dann um eine sogenannte beitragsgeminderte Zeit. Die Entgeltpunkte werden zunächst auf Basis der Beitragszeit ermittelt. Sollten diese Entgeltpunkte geringer sein als der Gesamtleistungswert, wird ein Zuschlag berücksichtigt, so dass die Zeit wieder mindestens mit dem Gesamtleitungswert in die Rentenberechnung eingeht.

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3 Antworten

F. Kleinsorgeam 16.01.2013 | 19:41
Nein. Die Zeit einer EM-Rente ist keine Zurechnungszeit sondern wird als Anrechnungszeit gewertet. http://de.wikipedia.org/wiki/Anrechnungszeit " Im Rentenbescheid für die EM-Rente wurden bei der Berechnung der Höhe der EM-Rente für jeden Monat des EM-Rentenbezuges monatliche Entgeltpunkte zugrunde gelegt, die dann für jeden Monat bis zum 60.Lebensjahr unterstellt wurden. Im Prinzip entspricht dies der Annahme, dass man bis zum 60.Lebensjahr arbeiten geht und in etwa das selbe verdient wie bisher." So ist es. http://de.wikipedia.org/wiki/Zurechnungszeit Das Thema wurde hier bereits besprochen : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Sachkundigeram 16.01.2013 | 19:49
Ihre Rente wegen Erwerbsminderung enthält eine sogenannte Zurechnungszeit, die vom Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet wird. Diese Zeit stellt für die Berechnung der späteren Altersrente eine Anrechnungszeit dar, die auch mit Entgeltpunkten zu bewerten ist. Die Höhe der Bewertung für diese Zeiten ergibt sich aus der Gesamtleistungsbewertung innerhalb der Rentenberechnung.
Nachfrager EM-Renteam 17.01.2013 | 17:57
Besten Dank für die kompetenten Informationen. Nach Lektüre des §71 SGB VI (Gesamtleistungsbewertung) sowie der Wikipedia-Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtleistungsbewertung ist meine Frage nun soweit beantwortet.
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