Wie Sie den beiden vorherigen Antworten entnehmen können, werden Zeiten des EM-Rentenbezugs bis zum vollendeten 60. Lebensjahr in der späteren Altersrente als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Diese Anrechnungszeiten besitzt die gleiche Wertigkeit wie die Zurechnungszeit, werden also auch mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.
Wenn Sie während des Rentenbezugs arbeiten, werden Ihnen neben den Anrechnungszeiten auch Beitragszeiten berücksichtigt. Es handelt sich dann um eine sogenannte beitragsgeminderte Zeit. Die Entgeltpunkte werden zunächst auf Basis der Beitragszeit ermittelt. Sollten diese Entgeltpunkte geringer sein als der Gesamtleistungswert, wird ein Zuschlag berücksichtigt, so dass die Zeit wieder mindestens mit dem Gesamtleitungswert in die Rentenberechnung eingeht.