Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Herr Schubert,
falls sie oder ihr Arbeitgeber zweifeln, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt, können sie bei der sogenannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Clearingstelle , 10704 Berlin) ihren sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen. Diese Prüfung müssen sie beantragen. Antragsvordrucke gibt es im Internet unter www. deutsche-rentenversicherung.de
Hallo Herr Schubert,
für die Prüfung der Versicherungsberechtigung bzw. der Versicherungspflicht nach Deutschem Recht gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip. Es unterliegen grundsätzlich nur solche Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten den deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht, die im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden.
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