Hallo Vinoalmansa,
es ist erstmal grundsätzlich richtig, dass sich die ab Eintritt der Erwerbsminderung erwirtschafteten Entgeltpunkte erst in der Altersrente auswirken können. Ob es dann auch tatsächlich zu einer Erhöhung kommt, kann man nicht sagen. In Ihrer Erwerbsminderungsrente sind ja für die Zeit nach dem Eintritt der Erwerbsminderung sogenannte Zurechnungszeiten enthalten, die bereits in gewisser Weise eine Weiterbeschäftigung fingieren. Eine höhere Altersrente würde also nur gezahlt, wenn die zusätzlich erwirtschafteten EP diese Zurechnungs-EP übersteigen würden.