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Experten-Antwort

Bewerung individueller Rentenpunkte bei Rückwirkender Erwersminderung

von Vinoalmansa24.09.2018 | 14:08
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4 Antworten

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Sehr geehrter Experte, Ich bin jetzt 60 Jahre und habe rückwirkend ab Sept. 2016 eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Jetzt zu meiner Frage : wann und wie wirken sich noch erarbeitet (Krankengeld/AL1)Rentenpunkte vom Zeitpunkt der Erwerbsminderungsrente bis einschließlich 2017 aus ? Da ich nun ja keine Übersicht mehr über meinen Rentenverlauf erhalte, kann ich dieses auch nicht transparent nachvollziehen. Nach Auskunft der DRV werden diese dann bei entsprechender Altersrente zusätzlich berücksichtigt. Führt dieses dann doch noch zu einer Erhöhung meiner Rente bei Alterseintritt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Vinoalmansa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vinoalmansa,

es ist erstmal grundsätzlich richtig, dass sich die ab Eintritt der Erwerbsminderung erwirtschafteten Entgeltpunkte erst in der Altersrente auswirken können. Ob es dann auch tatsächlich zu einer Erhöhung kommt, kann man nicht sagen. In Ihrer Erwerbsminderungsrente sind ja für die Zeit nach dem Eintritt der Erwerbsminderung sogenannte Zurechnungszeiten enthalten, die bereits in gewisser Weise eine Weiterbeschäftigung fingieren. Eine höhere Altersrente würde also nur gezahlt, wenn die zusätzlich erwirtschafteten EP diese Zurechnungs-EP übersteigen würden.

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3 Antworten

W*lfgangam 24.09.2018 | 19:23
Hallo Vinoalmansa, lassen Sie sich vor dem frühestmöglichen Altersrentenzeitpunkt eine Proberechnung erstellen, dann werden Sie sehen, ob noch ein paar Pünktchen die Altersrente erhöhen können oder die parallelen Werte aus Krankengeld ./. Zurechnungszeit in der Neuberechnung verpuffen. Gruß w.
normal zahlender Arbeiteram 25.09.2018 | 07:45
In Ihrer Erwerbsminderungsrente sind ja für die Zeit nach dem Eintritt der Erwerbsminderung sogenannte Zurechnungszeiten enthalten, die bereits in gewisser Weise eine Weiterbeschäftigung fingieren. Was ich immer noch nicht verstehe warum die sogenannten Zurechnungszeiten unterschiedliche Zeiträume der Weiterbeschäftigung fingieren? Bei manchen bis 60 Jahre, bei anderen bis 62, dann steigernd 62 + 3 Monate + 6 Monate ++++ und jetzt dann bis zum regulären jeweiligen Renteneintrittsalter 66 bis sogar bis 67 Jahre. Das bedeutet doch das trotz gleicher Einzahlungsbedingungen ein Teil der Erwerbsminderungsrentner ein Leben lang weniger Geld zum Leben hat wie die die mehr Zurechnungszeiten anerkannt bekommen.
Vinoalmansaam 25.09.2018 | 08:50
Herzlichen Dank für Euren kompetenten Antworten zu meiner Frage. Die Antworten leuchten mir ein zumal ich vorher von der DRV nicht diese Antwort erhielt. Danke Vinoalmansa
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