Hallo Iris marte,
wir schließen uns den Ausführungen von Flieder an. Gleichzeitig möchte wir darauf hinweisen, dass Ihnen gegebenenfalls Konsequenzen anderer Leistungsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter etc.) drohen können, wenn Sie die Leistung nicht antreten. Sie sollten dies also erst abklären, wenn Sie von einem anderen Träger Leistungen erhalten.
Abhängig von der Art der Reha erschwert der Nichtantritt unter Umständen die Bewilligung einer erneuten Reha durch die Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.