Guten Tag Hasetrinken,
grundsätzlich kann man einen Antrag auf Reha-Leistungen jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Besondere Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger zur Stellung des Reha-Antrags aufgefordert wurden oder die Reha im Rahmen es laufenden Erwerbsminderungsrenten-Antrags stattfinden soll. Sofern keine Aufforderung zur Antragstellung durch andere Stellen erfolgte, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Reha antreten möchten oder nicht. Von Seiten der Rentenversicherung ergeben sich keine negativen Folgen und Sie können stattdessen die Altersrente beantragen.