Hallo Hallunke,
die Bewilligung der Reha-Maßnahme ist 6 Monate gültig. Den eigentlichen Beginn der Reha-Maßnahme bestimmt die Klinik anhand der dortigen Kapazitäten. Sollte der durch die Klinik vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, können Sie diesen in Absprache mit der Klink umlegen. Es ist lediglich darauf zu achten, dass der Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung liegt.
Eine Mitteilung an die Rentenversicherung ist nur erforderlich, wenn der Beginn in diesem Zeitraum nicht möglich ist bzw. Sie die Reha-Maßnahme tatsächlich nicht mehr antreten bzw. absagen möchten.
Konsequenzen können durch eine Absage nur entstehen, wenn die Antragstellung aufgrund Aufforderung anderer Stellen z.B. Krankenkasse erfolgte. In diesem Fall ist es ratsam vor einer endgültigen Absage mit der jeweiligen Stelle Rücksprache zu halten.
Freundliche Grüße
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