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Experten-Antwort

Bewilligte Reha nicht mehr antreten ("gesund schreiben")

von Hilfesucher07.03.2022 | 18:25
2292 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte um schnelle Hilfestellung! Ich bin aktuell im Krankengeldbezug. Die KK hat mich zum Rehaantrag aufgefordert. Antrag ist gestellt und durch die DRV genehmigt. Der Termin stand jetzt kurzfristig fest und muss nun verschoben werden, da ich aktuell rehanunfähig (Attest) bin wegen akuter Erkrankung. KK & Klinik sind über Verschiebewunsch informiert. Nun möchte ich aber nach Genesung der akuten Erkrankung (Grund der Verschiebung) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Reha nicht mehr antreten, da meine gesamte Genesung in der Wartezeit auf Reha soweit fortgeschritten ist, das dies wieder möglich sein wird. Außerdem möchte ich wegen Ängsten zu Corona, Ukraine und eines zu betreuenden Familienmitgliedes keine Reha mehr machen (diese wäre eher belastend für mich). ZIEL ist Erwerbstätigkeit! Ich würde mich dann arbeitslos melden (während meines Krankenstandes wurde die Firma geschlossen). Kann ich trotzdem zur Reha "gezwungen" werden? Wie muss mein richtiges Vorgehen gegenüber der KK, DRV und Klinik sein? Bekomme ich dann ohne Einschränkung ALG1? Danke für die Hilfestellung. Ich bin sehr verunsichert.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hilfesucher,

man kann Sie nicht in die Reha "zwingen".

Beziehen sie Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Krankengeld), könnten Ihnen aufgrund der Nichtteilnahme leistungsrechtliche Konsequenzen der jeweiligen Leistungsträger drohen.

Was das "richtige" Vorgehen betrifft, so sollten Sie alle Beteiligten (Krankenkasse, Klinik, Rentenversicherung und gegebenenfalls die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter) über das von Ihnen geplante Vorgehen informieren. Da Sie nach § 51 SGB V zur Antragstellung aufgefordert wurden, ist der erste Ansprechpartner die Krankenkasse. Aufgrund der Aufforderung von dort sind Sie in Ihrer Disposition eingeschränkt. Das bedeutet, Sie können den Antrag nur mit Zustimmung der Krankenkasse zurückziehen beziehungsweise die Leistung nicht antreten. Tun Sie dies (oder verschieben die Leistung) ohne Absprache mit der Krankenkasse, so drohen von dort aus leistungsrechtliche Konsequenzen.

Da Ihre Firma geschlossen hat, sollten sich (auch wenn das Krankengeld noch läuft) arbeitssuchend melden. Im Falle einer verspäteten Arbeitssuchend-Meldung kann bei späterem Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit verhängt werden. Läuft das Krankengeld aus irgendeinem Grund (zum Beispiel Arbeitsfähigkeit, Aussteuerung) aus, müssen Sie sich umgehend arbeitslos melden.

Rechtsverbindliche Aussagen zum Arbeitslosengeld können wir im Rahmen dieses Forums nicht treffen. Dies kann nur die Agentur für Arbeit. Sollten die Kollegen dort im Antragsverfahren (Arbeitslosengeld) feststellen, dass Sie unter die sogenannte Nahtlosigkeit des § 145 SGB III fallen (d.h. Sie sind für voraussichtlich mehr als 6 Monate unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leistungsfähig), dann können Sie auch von dort aufgefordert werden, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei der Rentenversicherung zu stellen. Tun Sie dies nicht oder treten für den Fall der Bewilligung die Leistung nicht an, drohen von dort aus leistungsrechtliche Konsequenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Siehe hieram 07.03.2022 | 19:34
Wenn Sie nicht mehr krankgeschrieben sind, also auch nicht mehr im Krankengeldbezug, kann man Sie nicht zu einer Reha zwingen. Was man im übrigen sowieso nicht kann, gzwungen wird niemand. Die möglichen Konsequenzen sind dann ein anderes Thema. Somit würden Sie sich ja auch vollumfänglich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Fragen zum ALG1 sollten Sie mit der AfA klären.
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