Hallo Hilfesucher,
man kann Sie nicht in die Reha "zwingen".
Beziehen sie Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Krankengeld), könnten Ihnen aufgrund der Nichtteilnahme leistungsrechtliche Konsequenzen der jeweiligen Leistungsträger drohen.
Was das "richtige" Vorgehen betrifft, so sollten Sie alle Beteiligten (Krankenkasse, Klinik, Rentenversicherung und gegebenenfalls die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter) über das von Ihnen geplante Vorgehen informieren. Da Sie nach § 51 SGB V zur Antragstellung aufgefordert wurden, ist der erste Ansprechpartner die Krankenkasse. Aufgrund der Aufforderung von dort sind Sie in Ihrer Disposition eingeschränkt. Das bedeutet, Sie können den Antrag nur mit Zustimmung der Krankenkasse zurückziehen beziehungsweise die Leistung nicht antreten. Tun Sie dies (oder verschieben die Leistung) ohne Absprache mit der Krankenkasse, so drohen von dort aus leistungsrechtliche Konsequenzen.
Da Ihre Firma geschlossen hat, sollten sich (auch wenn das Krankengeld noch läuft) arbeitssuchend melden. Im Falle einer verspäteten Arbeitssuchend-Meldung kann bei späterem Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit verhängt werden. Läuft das Krankengeld aus irgendeinem Grund (zum Beispiel Arbeitsfähigkeit, Aussteuerung) aus, müssen Sie sich umgehend arbeitslos melden.
Rechtsverbindliche Aussagen zum Arbeitslosengeld können wir im Rahmen dieses Forums nicht treffen. Dies kann nur die Agentur für Arbeit. Sollten die Kollegen dort im Antragsverfahren (Arbeitslosengeld) feststellen, dass Sie unter die sogenannte Nahtlosigkeit des § 145 SGB III fallen (d.h. Sie sind für voraussichtlich mehr als 6 Monate unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leistungsfähig), dann können Sie auch von dort aufgefordert werden, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei der Rentenversicherung zu stellen. Tun Sie dies nicht oder treten für den Fall der Bewilligung die Leistung nicht an, drohen von dort aus leistungsrechtliche Konsequenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung