Hallo von Verunsicherte,
Sie müssen die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informieren. Das gilt auch für diesbezügliche Änderungen.
Wenden sich Sie daher bitte schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger. Bitten Sie ihn um Klärung und Prüfung, welche Auswirkungen die beabsichtigte Aufnahme einer Beschäftigung auf Ihre Rentenzahlung haben wird.
Hier gibt es offensichtlich eine Begriffs-Verwirrung.
Eine gesetzliche teilweise Erwerbsminderungsrente ist etwas anderes als eine (private) Berufsunfähigkeits-Rente.
Und seit 2001 gibt es keine neuen gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Renten mehr.
Vermutlich meinen Sie aber die normale teilweise EM-Rente der gesetzlichen Rentenversicherunng.
Wenn das so ist, dürfen Sie natürlich im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit weiterarbeiten im Umfang von 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich. Logischerweise gilt das auch bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber, wenn er dazu seine Zustimmung erteilt.
ergänzend: da es die halbe EM-Rente dann nur aufgrund des besonders geschützten Geburtsjahrgangs (auf den 'Beruf' beschränkt / ohne Berücksichtigung allgemeiner Arbeitsmarkt) gab, sollte der Arbeitsplatz sich deutlich von der bisherigen Tätigkeit unterscheiden, also auch 'leidensgerecht' sein. Ansonsten könnte an der 'kann den Beruf nicht mehr ausüben'-Begründung gezweifelt werden.
Für Jahrgang 1960 und älter gibt es wegen des Vertrauensschutzes noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wurde mit bewilligt. @ Abschläge: genau das ist ja meine Frage. Ob ich vielleicht noch 15 - 17 Std pro Woche in meinem altem Beruf arbeiten könnte ohne dadurch die Rente zu gefährden. Ob ich das schaffe weiß ich allerdings auch nicht. Müsste ich ausprobieren... Wenn das so ist, dürfen Sie natürlich im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit weiterarbeiten im Umfang von 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich. Logischerweise gilt das auch bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber, wenn er dazu seine Zustimmung erteilt.ergänzend: da es die halbe EM-Rente dann nur aufgrund des besonders geschützten Geburtsjahrgangs (auf den 'Beruf' beschränkt / ohne Berücksichtigung allgemeiner Arbeitsmarkt) gab, sollte der Arbeitsplatz sich deutlich von der bisherigen Tätigkeit unterscheiden, also auch 'leidensgerecht' sein. Ansonsten könnte an der 'kann den Beruf nicht mehr ausüben'-Begründung gezweifelt werden.
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Wenn das so ist, dürfen Sie natürlich im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit weiterarbeiten im Umfang von 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich. Logischerweise gilt das auch bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber, wenn er dazu seine Zustimmung erteilt.
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ergänzend: da es die halbe EM-Rente dann nur aufgrund des besonders geschützten Geburtsjahrgangs (auf den 'Beruf' beschränkt / ohne Berücksichtigung allgemeiner Arbeitsmarkt) gab, sollte der Arbeitsplatz sich deutlich von der bisherigen Tätigkeit unterscheiden, also auch 'leidensgerecht' sein. Ansonsten könnte an der 'kann den Beruf nicht mehr ausüben'-Begründung gezweifelt werden.
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Für Jahrgang 1960 und älter gibt es wegen des Vertrauensschutzes noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wurde mit bewilligt.
@ Abschläge:
genau das ist ja meine Frage. Ob ich vielleicht noch 15 - 17 Std pro Woche in meinem altem Beruf arbeiten könnte ohne dadurch die Rente zu gefährden.
Ob ich das schaffe weiß ich allerdings auch nicht. Müsste ich ausprobieren
Da Ihre Leistungsfähigkeit im Berufe unter 6 Stunden gefallen ist, gelten Sie als Berufsunfähig. Alle anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind vollumfänglich möglich.ergänzend: da es die halbe EM-Rente dann nur aufgrund des besonders geschützten Geburtsjahrgangs (auf den 'Beruf' beschränkt / ohne Berücksichtigung allgemeiner Arbeitsmarkt) gab, sollte der Arbeitsplatz sich deutlich von der bisherigen Tätigkeit unterscheiden, also auch 'leidensgerecht' sein. Ansonsten könnte an der 'kann den Beruf nicht mehr ausüben'-Begründung gezweifelt werden.Für Jahrgang 1960 und älter gibt es wegen des Vertrauensschutzes noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wurde mit bewilligt. @ Abschläge: genau das ist ja meine Frage. Ob ich vielleicht noch 15 - 17 Std pro Woche in meinem altem Beruf arbeiten könnte ohne dadurch die Rente zu gefährden. Ob ich das schaffe weiß ich allerdings auch nicht. Müsste ich ausprobieren
ergänzend: da es die halbe EM-Rente dann nur aufgrund des besonders geschützten Geburtsjahrgangs (auf den 'Beruf' beschränkt / ohne Berücksichtigung allgemeiner Arbeitsmarkt) gab, sollte der Arbeitsplatz sich deutlich von der bisherigen Tätigkeit unterscheiden, also auch 'leidensgerecht' sein. Ansonsten könnte an der 'kann den Beruf nicht mehr ausüben'-Begründung gezweifelt werden.
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Für Jahrgang 1960 und älter gibt es wegen des Vertrauensschutzes noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wurde mit bewilligt.
@ Abschläge:
genau das ist ja meine Frage. Ob ich vielleicht noch 15 - 17 Std pro Woche in meinem altem Beruf arbeiten könnte ohne dadurch die Rente zu gefährden.
Ob ich das schaffe weiß ich allerdings auch nicht. Müsste ich ausprobieren
[/quote] Da Ihre Leistungsfähigkeit im Berufe unter 6 Stunden gefallen ist, gelten Sie als Berufsunfähig. Alle anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind vollumfänglich möglich.
Vorsicht vor derartigem „Geschwätz“. Teilen Sie Ihrem zuständigen Rententräger Ihr Vorhaben mit, bevor Sie es in die Tat umsetzen und warten Sie die Entscheidung ab, alles andere ist und bleibt unverbindlich!Da Ihre Leistungsfähigkeit im Berufe unter 6 Stunden gefallen ist, gelten Sie als Berufsunfähig. Alle anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind vollumfänglich möglich.Für Jahrgang 1960 und älter gibt es wegen des Vertrauensschutzes noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wurde mit bewilligt. @ Abschläge: genau das ist ja meine Frage. Ob ich vielleicht noch 15 - 17 Std pro Woche in meinem altem Beruf arbeiten könnte ohne dadurch die Rente zu gefährden. Ob ich das schaffe weiß ich allerdings auch nicht. Müsste ich ausprobieren... Wenn das so ist, dürfen Sie natürlich im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit weiterarbeiten im Umfang von 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich. Logischerweise gilt das auch bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber, wenn er dazu seine Zustimmung erteilt.ergänzend: da es die halbe EM-Rente dann nur aufgrund des besonders geschützten Geburtsjahrgangs (auf den 'Beruf' beschränkt / ohne Berücksichtigung allgemeiner Arbeitsmarkt) gab, sollte der Arbeitsplatz sich deutlich von der bisherigen Tätigkeit unterscheiden, also auch 'leidensgerecht' sein. Ansonsten könnte an der 'kann den Beruf nicht mehr ausüben'-Begründung gezweifelt werden.
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