Hallo tati,
bevor Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten können, müssen bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen vorliegen.
Sie müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beiträgen erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt haben.
Hat der Arzt des zuständigen Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass die Leistungskraft auf weniger als 6 Stunden, nicht aber auf weniger als 3 Stunden täglich gesunken ist, besteht Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Mit der verbliebenen Leistungskraft sollen die Betroffenen nach Möglichkeit noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
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