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Experten-Antwort

Bewilligung der teilminderungsrente

von SK150804.03.2012 | 13:09
2825 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich habe den Bescheid zur Bewilligung und verstehe diesen u.g. Satz nicht. auf Ihren Antrag vom 5.09.2011 erhalten sie von uns Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Die Rente beginnt am 1.10.2011.Sie wird ab 1.4.2012 nicht gezahlt. Der Anspruch besteht längstens bis zum 31.08.2039 Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie demnächst einen weiteren Bescheid Heißt das das ich nur von Oktober bis April Rente bekommen habe, und ab April nicht mehr??? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.03.2012 | 15:00

Nachdem Ihnen der zuständige Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung den Sachverhalt erklärt hat, sind somit alle Unklarheiten beseitigt. In vielen Fällen ist immer doch das Telefon der schnellste Weg um bei seinem Rentenversicherungsträger eine fachgerechte Auskunft zu bekommen. Ich wünsche allen noch einen schönen Tag.

14 Antworten

Hoyeram 04.03.2012 | 14:34
Genau das heißt das! Haben Sie andere Einkünfte, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Arbeitseinkommen? Dann könnte das die Erklärung sein!
SK1508am 04.03.2012 | 14:40
Ich habe bis zum 31.3. meinen Arbeitsvertrag ,seit Januar arbeite ich bereits nicht mehr.Da ich nur 1 mal die Woche 2 Std. gearbeitet für 8,54 € habe.Aufgrund dessen das es mit der eigenen Kinderbetreuung nicht mehr klappt habe ich gekündigt.Im März bekomm ich noch 43 € Urlaubsgeld und das wars.Ansonsten habe ich keinerlei Einkommen,nur mein Mann.
SK1508am 04.03.2012 | 17:21
ist genau der Wortlaut....hab ihndirekt abgeschrieben.Für mich gab es auch keinen Sinn nur verwirrung
Egonam 04.03.2012 | 17:14
Hallo SK 1508, haben Sie den Wortlaut des Bescheides richtig widergegeben? Für mich gäbe es Sinn, wenn es hieß: "die Rente wird erst ab 1.4.2012 gezahlt", weil 6 Monate Wartezeit bei Bewilligung, das ginge dann auf , ab 1.10. sehs Monate warten, dann Rente ab 1.4. Evtl. die volle Rente, wenn kein Arbeitsplatz, das wird noch geprüft, mit weiterem Bescheid. Aber nur Vermutungen von mir. Schönen Sonntag noch an alle.
?am 04.03.2012 | 18:14
Greifen Sie morgen zum Äussersten, zum allerletzten Mittel - auch wenn es grosse Überwindung und alle Kraft benötigt - - greifen Sie zum Telefon und fragen bei der RV nach. Fragen gibts hier ...
Uuuuupsam 04.03.2012 | 18:25
Besonders wichtig ist der Satz: "Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie demnächst einen weiteren Bescheid". Die Erklärung ist damit relativ einfach: Sie haben einen Anspruch auf eine Dauerrente wegen teilweiser Erwerbsminderung und einen Anspruch auf eine Zeitrente (befristete Rente) wegen voller Erwerbsminderung. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Folglich entsteht in den ersten 6 Monaten erst einmal ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Warten Sie den folgenden Bescheid über die volle Rente wegen Erwerbsminderung einfach ab.
Uuuuupsam 04.03.2012 | 18:25
Besonders wichtig ist der Satz: "Hinsichtlich des noch geltend gemachten Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie demnächst einen weiteren Bescheid". Die Erklärung ist damit relativ einfach: Sie haben einen Anspruch auf eine Dauerrente wegen teilweiser Erwerbsminderung und einen Anspruch auf eine Zeitrente (befristete Rente) wegen voller Erwerbsminderung. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Folglich entsteht in den ersten 6 Monaten erst einmal ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Warten Sie den folgenden Bescheid über die volle Rente wegen Erwerbsminderung einfach ab.
SK1508am 05.03.2012 | 08:17
Danke uuuuups...genauso hat mir derachbearbeiter es auch erklärt und auch DAnke an die anderen :)
?am 05.03.2012 | 09:48
Hallo, das "?" ist schon mein Nickname hier und ich möchte nicht mit Ihren Antworten verwechselt werden
..??..am 05.03.2012 | 15:47
Halloo! Tztz..wie die kleinen Kinder..streiten sich schon um Zeichen als Nickname---! Versuchts doch mal mit "richtigen" Namen, wie Sternchen, Hupsi, Mausi, Wölfchen usw., hähä..;)
?am 05.03.2012 | 15:37
Greifen Sie morgen zum Äussersten, zum allerletzten Mittel - auch wenn es grosse Überwindung und alle Kraft benötigt - - greifen Sie zum Telefon und fragen bei der RV nach. Fragen gibts hier ...
Hallo, das "?" ist schon mein Nickname hier und ich möchte nicht mit Ihren Antworten verwechselt werden
Wie, das "?" ist schon Ihr Nickname ??? Es ist doch wohl allseits bekannt, dass es nicht EIN "?", sondern exakt "Drei ?" gibt... In diesem Sinne, das dritte "?"
..??..am 06.03.2012 | 08:54
Halloo! Tztz..wie die kleinen Kinder..streiten sich schon um Zeichen als Nickname---! Versuchts doch mal mit "richtigen" Namen, wie Sternchen, Hupsi, Mausi, Wölfchen usw., hähä..;)
Ja, guter Tipp, mir ging es nur eher darum, dass meine fachlich und rechtlich einwandfreien Antworten nicht mit den oft unqualifizierten Antworten des anderen verwechselt werden.
Guten Morgen! Aha, soso..ich kenne ausser dem nun neuerem Einzel-? das altbekannte 3er ? und das sind Sie wohl nicht, sondern ein älteres Einzel-? ????? Wenn Sie mögen schenke ich Ihnen -da ich ein großzügiger Mensch bin- MEIN Zeichen..siehe oben..ist doch hübsch, oder???? Schönen Tach noch..!!-
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