Hallo AlexBender,
dem Beitrag von „W°lfgang“ ist zuzustimmen.
@Sicher: Doch, genau so ist es. In das Versicherungsverhältnis aus Kranken- und Arbeitslosengeldbezug wird im Falle der rückwirkenden Zahlung einer Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nicht mehr (rückwirkend) eingegriffen.