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Experten-Antwort

Bewilligung LTA - Unklarheiten

von Max03.04.2018 | 18:56
439 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wurden mir LTA bewilligt (Eingliederungszuschüsse / Lohnzuschüsse). Beim Gespräch mit dem Reahfachberater brachte er auch die Möglichkeit einer Intergrationsmaßnahme zur Wiedereingliederung bei einem BFW in´s Gespräch. Nun steht im Bewilligungsbescheid: "Wir behalten uns den Widerruf dieses Bescheides vor, wenn aufgrund einer Änderung in den Verhältnissen die Notwendigkeit oder Erfolgsaussicht einer Einarbeitungsmaßnahme nicht mehr gegeben ist oder vor Beginn der Einarbeitung andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden." Bedeutet das, dass bei Teilnahme an einer Intergrationsmaßnahme zur Rückkehr ins Arbeitsleben über das BFW (Qualicoach u.ä.) im Anschluß keine Eingliederungszuschüsse / Lohnzuschüsse an einen eventuellen Arbeitgeber gezahlt werden würden, da mit einer BFW-Maßnahme bereits andere Leistungen zur LTA bewilligt wurden? Oder ist eine Teilnahme an einer Maßnahme beim BFW unabhängig von den möglichen anschließenden Eingliederungszuschüssen? Wie würdet ihr das deuten? Wer war auch schon mal davon betroffen? Versuche schon seit Tagen den Rehafachberater zu erreichen - derzeit bisher erfolglos. LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.04.2018 | 09:43

Hallo Max,

dem Beitrag von „???“ kann ich mich grundsätzlich anschließen. Um alle Unklarheiten für Ihren konkreten Einzelfall zu beseitigen, erscheint mir ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Rehafachberater dennoch sinnvoll.

4 Antworten

Moritzam 03.04.2018 | 19:19
Hallo Max, wie sie ja wissen hatten wir ein paar Feiertage. Deshalb konnten Sie den Rehafachberater nicht erreichen. Haben Sie es denn heute versucht? Die Abkürzung BFW steht für Berufsförderungswerk. Ist das Richtig? Danke. VG
Maxam 03.04.2018 | 19:21
Hallo Moritz, ja - Berufsförderwerk. Mir ist bekannt, dass Ostern war. In der Zeit habe ich natürlich nicht versucht, den Rehafachberater zu erreichen ;-)............... LG
Maxam 03.04.2018 | 19:21
Hallo Moritz, ja - Berufsförderwerk. Mir ist bekannt, dass Ostern war. In der Zeit habe ich natürlich nicht versucht, den Rehafachberater zu erreichen ;-)............... LG
???am 03.04.2018 | 19:32
Eine Integrationsamßnahme ist grundsätzlich ergänzend zu den Lohnzuschüssen gedacht. Allerdings kann es sein, dass die DRV Praktikumszeiten, die Sie bei einem Arbeitgeber während der Integrationsmaßnahme absolvieren, auf die Dauer des Lohnzuschusses anrechnet. Dieses "wenn sich was ändert, besteht kein Anspruch mehr" bezieht sich z.B. auf Änderungen in Ihrem Gesundheitszustand, Ihren Anstrengungen eine Arbeit zu bekommen oder ähnliches. Bevor da aber der Bescheid aufgehoben wird, müssen Sie vorgewarnt werden und Gelegenheit bekommen, Ihre Sicht der Dinge zu schildern. Normalereise gibt es da keine Probleme.
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