Hallo Ich,
die Bewilligung einer medizinischen Rehabilitationsleistung (Reha ) ist in der Regel 6 Monate gültig.
Im Einzelfall kann dies allerdings auch von dem der Bewilligung der Maßnahme zur Rehabilitation zugrunde liegenden Gutachten und der Art der Erkrankung abhängen.
Im Bescheid steht in der Regel die exakte Gültigkeit. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie in Absprache mit Ihrem Leistungsträger und der Therapieeinrichtung den Beginn flexibel wählen. Sofern dieser Gültigkeitszeitraum nicht ausreicht, können Sie beim Leistungsträger unter der Begründung des anstehenden Arbeitgeberwechsels um Verschiebung der Maßnahme bitten.
Sollten Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder Ihrer Krankenkasse, je nachdem, welcher Träger Ihnen die Leistung bewilligt hat.
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Termin unter der kostenfreien Hotline mit der Nummer 0800 1000 4800 vereinbaren. Diese erreichen Sie Montags bis Donnerstags von 08.00. Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung