Sollte bei Ihnen tatsächlich ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen, wird Ihr Rentenversicherungsträger im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages prüfen, ob Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie - wenn auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dann können Sie neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente innerhalb des festgestellten Restleistungsvermögens eine Teilzeitbeschäftigung ausüben.
Offiziell gibt es hierfür keine Frist. Bitte setzen Sie sich aber zu gegebener Zeit (z. B. sobald der Rentenbescheid vorliegt) mit Ihrem Rentenversicherungsträger diesbezüglich noch einmal in Verbindung.
Warten Sie doch erst einmal einen Bescheid ab. Nicht das es am Ende lange Gesichter gibt.
Aus dem Grund bringe ich die Teilzeitstelle ja noch nicht in trockene Tücher
Und aktuell arbeiten Sie Vollzeit?
Aus dem Grund bringe ich die Teilzeitstelle ja noch nicht in trockene Tücher
Sollte bei Ihnen tatsächlich ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen, wird Ihr Rentenversicherungsträger im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages prüfen, ob Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie - wenn auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dann können Sie neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente innerhalb des festgestellten Restleistungsvermögens eine Teilzeitbeschäftigung ausüben.
Das heißt aber doch, Sie können Vollzeit arbeiten. Tun Sie ja gerade auch. Wozu dann die Rente?
Also ich arbeite im öffentlichen Dienst und da mahlen die Mühlen bekanntlich langsam. Sobald man dort eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt bekommt, muss man binnen 14 Tagen einen Weiterbeschäftigungsantrag stellen. In diesem habe ich gleich hineingeschrieben, dass ich meine 40 Stunden auf vorerst 29 Stunden reduzieren möchte. Das war Juni 2023. Ich hatte dann voriges Jahr im Juli noch Urlaub, dann war ich 14 Tage krank und ab August hat es dann geklappt. Also nach Ablauf der Rechtsbehelf sollte das zeitnah geschehen. Gemeldet habe ich mich bei der Rentenversicherung allerdings nicht, ich hatte ja meinen Hinzuverdienst prognostiziert gemeldet. Und der lag weit unter dem Erlaubten laut Bescheid. Die Rentenversicherung weiß auch, dass das nicht von heute auf morgen geht. Sollten Sie keine Teilerwerbsminderungsrente bekommen und ins Widerspruchsverfahren müssen, dann würde ich im Widerspruchsverfahren allerdings bereits meine Stunden auf unter sechs reduzieren und das mitteilen.
Das heißt aber doch, Sie können Vollzeit arbeiten. Tun Sie ja gerade auch. Wozu dann die Rente?
Die meisten EM-Rentner kommen aus einer Vollzeitstelle. Und wenn die Leistungsfähigkeit dafür nicht mehr gegeben ist, stellt man einen Rentenantrag. Statt Vollzeit weiter zu arbeiten, haben viele längere Krankmeldungen im Vorlauf der Rente.
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