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Experten-Antwort

Bewilligungsbescheid med. Reha Aussagen und Formulare nicht verständlich

von Rehaner04.06.2021 | 19:36
332 Ansichten
9 Antworten

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Bin 63 Jahre alt, 45 Jahre für abschlagsfreie Rente ab 01.08.2022 erfüllt. In meinem Reha-Antrag habe ich angegeben, dass ich seit 2,5 Jahren Arbeitslos/Arbeitsunfähig Krank bin und seither auch keinen Arbeitgeber habe bei dem ich einen Arbeitsplatz inne habe. Die DRV hat mir einen Bewilligungsbescheid für eine med. Reha erteilt und darin auf Seite 2 des Bescheides unter Entgeltfortzahlung, Übergangsgeld angegeben: Übergeben Sie bitte Ihrem Arbeitgeber...usw. Ausserdem ist ein Bewilligungsschreiben -Bitte unverzüglich dem Arbeitgeber vorlegen- dabei. Ferner sind die Vordrucke G0510, G0512, G0513,G0514, G0515, G0518, beigefügt. Mein Anruf bei der DRV ergab, dass diese Aussagen im Bescheid in jedem Bescheid pauschal getroffen werden und die Formulare für den Arbeitgeber auch pauschal beigefügt werden ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass man keinen Arbeitgeber hat. Stimmt das? Wenn ich derzeit Krankengeld beziehe, dass in Höhe des vorangegangenen ALG-I gezahlt wird, welches Formular ist dann erforderlich? Danke für Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rehaner,

bezüglich Ihrer Frage zu den Übergangsgeldformularen wurde Ihnen bereits zutreffend von den anderen Forumsmitglieders geantwortet. Es ist in der Tat korrekt, dass - ungeachtet der individuellen Verhältnisse im Einzelfall - pauschal immer der gesamte Formularsatz versandt wird. Welche Formulare Sie in Ihrem spezeillen Fall ausfüllen müssen, wurde Ihnen ebenfalls breits korrekt beantwortet.

Hinsichtlich der Mitteilung an Ihren Arzt kann ich mir das fehlende Info-Blatt nur so erklären, dass Ihr damaliger Antrag aus 2016 explitzit auf Anregung/Initiative Ihres Arztes gestellt wurde und deshalb das separate Info-Blatt an diesen erstellt wurde. Wenn dieses Mal der Antrag auf Ihre Intiative gestellt wurde, kann es durchaus sein, dass deshalb keine separate Info an Ihren Arzt erfolgt ist. Ich würde mich daher dem Vorschlag des Vorrehdners anschließen, wonach es Ihnen vollkommen frei steht, Ihren behandelnden Arzt einfach eigenständig darüber zu informieren, in welchen Zeitraum Sie an der Rehabilitationsleistung teilnehmen.

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8 Antworten

Siehe hieram 04.06.2021 | 21:17
Ja, das stimmt. Es ist vom Arbeitsaufwand her günstiger, den kompletten Formularsatz mitzusenden, anstatt für jeden Versicherten nur die tatsächlich (noch) ihn betreffenden Formulare. Außerdem kann sich ja seit Antragstellung etwas geändert haben... und es steht übrigens auch in dem Ihnen vorliegenden Formular G0510 :-) Für die Angaben, die die Krankenkasse machen muss, ist das Formular G0518 vorgesehen. Und lassen Sie sich noch mal bei der DRV - unabhängig vom Rehantrag - beraten, ob Sie tatsächlich dann zum August 2022 die 45 Beitragsjahre erreicht haben. Nicht alle Zeiten zählen dazu und das rechtzeitig zu wissen wäre ja sicher nicht verkehrt. Alles Gute!
Logikam 04.06.2021 | 22:32
Wenn man lesen kann, ist die Vorgehensweise im G0510 erläutert.
Rehaneram 04.06.2021 | 22:55
Dann lernen Sie mal Lesen. Im G0510 Wichtige Informationen zum Übergangsgeld ist der Personenkreis der Krankengeldbezieher nicht genannt.
Siehe hieram 04.06.2021 | 23:25
Stimmt, da steht es so explizit nicht drin, es scheint ungewöhnlich zu sein, dass man nach Bezug von ALGI Krankengeld bezieht?? (Hinweis an Experten: vielleicht sollte das Hinweisformular redaktionell überarbeitet werden...??) Wie auch immer, im Formular G0512 tragen Sie unter 2 Angaben zum Beschäftigungsverhältnis / Versicherungsverhältnis arbeitsunfähig krank seit:_____ ein und folgen den Hinweisen dort: und beziehe Krankengeld als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formular G0518 ist der Krankenkasse vorzulegen. Die Formulare G0513, G0514 und G0515 sind nicht dem Arbeitgeber vorzulegen. Also nur G0518 an Ihre Krankenkasse, nix an (Ex-)Arbeitgeber
Rehaneram 05.06.2021 | 18:59
Vielen Dank an von siehe hier für die hilfreichen Ausführungen und Ergänzung zum "Ungewöhnlichen": Bin kurz vor dem zeitlichen Leistungsende ALG-I arbeitsunfähig erkrankt und habe deshalb Anspruch auf KG auch über das ALG-I-Anspruchsende, weil die AU noch während des ALG-I-Bezuges eingetreten ist.
rehaneram 07.06.2021 | 00:15
Weitere Nachfrage zum obigen Thema: Bei meiner letzten bewilligten med. Reha im Jahre 2016 war dem Bescheid eine an mich adressierte "Mitteilung für die behandelnde Ärztin/den behandelden Arzt über die Bewilligung der beantragten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" dabei mit dem folgenden Wortlaut: Wir haben Ihrer Patientin/Ihrem Patient...bewilligt...in der Reha-Klinik...usw. Im jetzigem aktuellen Bewilligungsbescheid ist solche Mitteilung für den Arzt nicht mehr dabei. Da mein Arzt derzeit urlaubsabwesend ist, kann ich Ihn nicht fragen, ob dieses Mitteilungsschreiben evtl. direkt von der DRV an Ihn gesendet wurde. Ich will ihm natürlich nach Urlaubsrückkehr nicht den ganzen Bescheid mit den nicht zutreffenden Anlagen unter die Nase halten. Weiss jemand Bescheid, ob zwischenzeitlich der Arzt in einem separaten Schreiben von der DRV informiert wurde? Oder handelt es sich um einen EDV-Fehler, dass diese Mitteilung an den Arzt nicht mehr dem Bescheid zur Weitergabe an den rzt beigefügt wurde? Danke für Antwort
Schadeam 07.06.2021 | 07:41
Sie beklagen einerseits die Vielzahl der Formulare (die z.T. für Ihren Fall nicht zutreffen) wollen aber andererseits dass ein zusätzliches Blatt versandt wird, das Sie Ihrem Arzt aushändigen können. ????? Wenn das für Sie wichtig ist kopieren Sie die erste Seite der Bewilligung und überreichen diese dem Arzt feierlich - oder reden halt mit Ihm "ich will Ihnen noch sagen dass die Reha bewilligt wurde und ich am xx.xx.2021 in die Klinik XY in Z gehen werde".
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