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Experten-Antwort

Bewilligungsfristen Halbwaisenrente

von Lori12.05.2021 | 02:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle Forumteilnehmer, Ich habe mal eine Frage zu den Bewilligungsfristen beim Beziehen der Halbwaisenrente während eines Hochschulstudiums. Eine reine Verständnisfrage. Wieso werden die Zahlungen entweder zum 28.2 oder zum 31.7 eingestellt? Die Semester an Hochschulen gehen doch bis zum 31.3 oder 30.9.? Warum werden also einen Monat oder zwei Monate vorher die Zahlungen schon eingestellt, obwohl man eigentlich bis zu den oben genannten Daten offiziell immatrikuliert ist? Wenn man z.B. seine Abschlussarbeit erst am 30.9 abgibt und dann noch mindestens 3 Monate auf das Prüfungsergebnis warten muss, hat man doch eigentlich bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses ununterbrochen Anspruch auf die Zahlung? Jedoch wurde in meinem Fall, die Zahlung damals zum 31.7 eingestellt, obwohl der oben erwähnte Sachverhalt zutraf. Nur durch einen Widerspruch konnte ich meinen Anspruch geltend machen. Warum wird bei der DRV nicht nach Berufsausbildung,Hochschulstudium und Schulausildung unterschieden? Warum wird immer vom bundeseinheitlichen Ausbildungsende am 31.7. des Jahres ausgegangen? Das widerspricht sich auch mit der gesetzlichen Formulierung, dass der Anspruch auf Zahlung mit Bekanntgabe des Prüfungdatums oder Erhalt des Zeugnisses erlischt. Denn wie gesagt an Hochschulen ist es nicht der reguläre Fall, dass es am 31.7 Zeugnisses etc. gibt. Warum bekommt man also, obwohl man die Mitarbeiter zunächst darauf hingewiesen hat, erst nach einem Widerspruch recht? Ich hoffe es kann mir hier jemand eine plausible Antwort geben. Gerne darf auch auf zutreffende Gesetzestexte verwiesen werden. LG Lori

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lori,

Waisenrenten bei (Fach)-Hochschulausbildungen werden auf das voraussichtliche Ende des Kalendermonates des letzten Semesters der Fachhoch- oder Hochschulausbildung abzüglich zwei Monaten befristet, wenn die Hochschule voraussichtlich im Sommer beendet wird, beziehungsweise abzüglich einem Monat, wenn die Hochschule voraussichtlich im Wintersemester beendet wird, das haben Sie richtig dargestellt. Diese Vorgehensweise resultiert aus einer „verbindlichen Entscheidung“ der Deutschen Rentenversicherung und wird in Fällen angewendet, in denen das konkrete Ende der Hochschulausbildung nicht bekannt ist.

Das können Sie hier nachlesen:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/07_Verbindliche_Entscheidungen/201X/verbentsch_2014_03.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Um die Waisenrente bis zum tatsächlichen Ende des Studiums zu erhalten, ist allerdings kein Widerspruch notwendig. Über das tatsächliche Ende der Hochschulausbildung wird vielmehr ein Nachweis von der Waise angefordert.

Warum das in Ihrem Einzelfall scheinbar nicht geklappt hat, kann hier im Forum nicht beantwortet werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Siehe hieram 12.05.2021 | 05:53
Hallo Lori, nun aber erst einmal -halblang-!! Dass Sie sich nicht mit ihrem verstorbenen Elternteil streiten können, durch den Sie überhaupt Halbwaisenrente erhalten, ist bedauerlich! Aber dieser würde vermutlich auch sagen 'ey du, die Zeit, bis das Ergebnis vorliegt nach der Prüfung, kannst du ja wohl mal einfach jobben gehen anstatt mir auf der Tasche zu liegen..." Dies allerdings macht die DRV nicht. Sondern vereinheitlicht die Ansprüche 'bestmöglich'. Das passt dann nicht immer für jeden 'Einzelfall'... aber wer wie Sie sich doch mit den 'Rechten' auskennt, hat doch eigentlich auch kein Problem damit, dem zuständigen RV-Träger rechtzeitig mitzuteilen ' in meinem Bundesland xy gilt das Schuljahr von yx bis und außerdem studiere ich nicht an... sondern lerne mal nur nebenbei so bei... Mit Prüfungstermin am xxx endet zwar der Anspruch auf die Rente, aber ich würde gern auch erst einmal wissen, ob ich überhaupt bestanden habe... und trotzdem so lange Geld 'kassieren'... Nö! SO einfach geht das eben nicht! Da ist, wie bei einer Auseinandersetzung mit Papa/Mama doch auch Eigeninitiative gefordert!! Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute und *Daumendrück*, dass die Prüfung bestanden ist, wann auch immer das Ergebnis bekannt gegeben wird!
Vivoam 12.05.2021 | 08:01
Quote Hallo Lori, nun aber erst einmal -halblang-!! Dass Sie sich nicht mit ihrem verstorbenen Elternteil streiten können, durch den Sie überhaupt Halbwaisenrente erhalten, ist bedauerlich! Aber dieser würde vermutlich auch sagen 'ey du, die Zeit, bis das Ergebnis vorliegt nach der Prüfung, kannst du ja wohl mal einfach jobben gehen anstatt mir auf der Tasche zu liegen..." Dies allerdings macht die DRV nicht. Sondern vereinheitlicht die Ansprüche 'bestmöglich'. Das passt dann nicht immer für jeden 'Einzelfall'... aber wer wie Sie sich doch mit den 'Rechten' auskennt, hat doch eigentlich auch kein Problem damit, dem zuständigen RV-Träger rechtzeitig mitzuteilen ' in meinem Bundesland xy gilt das Schuljahr von yx bis und außerdem studiere ich nicht an... sondern lerne mal nur nebenbei so bei... Mit Prüfungstermin am xxx endet zwar der Anspruch auf die Rente, aber ich würde gern auch erst einmal wissen, ob ich überhaupt bestanden habe... und trotzdem so lange Geld 'kassieren'... Nö! SO einfach geht das eben nicht! Da ist, wie bei einer Auseinandersetzung mit Papa/Mama doch auch Eigeninitiative gefordert!! Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute und *Daumendrück*, dass die Prüfung bestanden ist, wann auch immer das Ergebnis bekannt gegeben wird!
Vielleicht hätte der verstorbene Elternteil aber auch mit Freuden gezahlt und noch ein dickes Geschenk draufgelegt. Wer weiß das schon? Weder die DRV noch Forenteilnehmende haben einen Erziehungsauftrag gegenüber Empfängern der Halbwaisenrente. Dass die Zahlungen bis zum Tag der letzten Prüfung zu leisten sind - unter der Annahme der dafür erfüllten Voraussetzungen - ist ja unstrittig. Dass Abgabetermine am letzten Semestertag liegen können ist ebenso unstrittig. Daher ist die Frage, warum die gesetzten Fristen bei Studierenden nicht an die Semesterzeiten angepasst werden, sehr berechtigt. Die stressige Wartezeit nach Abgabe der Abschlussarbeit könnte man diskutieren. Wir mussten es uns jeweils selbst finanzieren. Bei unseren älteren Kindern haben wir weitergezahlt und können nur hoffen, auch bei unserem Jüngsten noch zahlen zu dürfen/können. Danke an Lori für die Info, dass der Widerspruch erfolgreich war. Gruß Vivo
Lesen bildetam 12.05.2021 | 09:40
Zitat von Vivo anzeigenausblenden
Vivo schrieb

Quote

Hallo Lori,

nun aber erst einmal -halblang-!!

Dass Sie sich nicht mit ihrem verstorbenen Elternteil streiten können, durch den Sie überhaupt Halbwaisenrente erhalten, ist bedauerlich! Aber dieser würde vermutlich auch sagen 'ey du, die Zeit, bis das Ergebnis vorliegt nach der Prüfung, kannst du ja wohl mal einfach jobben gehen anstatt mir auf der Tasche zu liegen..."

Dies allerdings macht die DRV nicht. Sondern vereinheitlicht die Ansprüche 'bestmöglich'.

Das passt dann nicht immer für jeden 'Einzelfall'... aber wer wie Sie sich doch mit den 'Rechten' auskennt, hat doch eigentlich auch kein Problem damit, dem zuständigen RV-Träger rechtzeitig mitzuteilen ' in meinem Bundesland xy gilt das Schuljahr von yx bis und außerdem studiere ich nicht an... sondern lerne mal nur nebenbei so bei... Mit Prüfungstermin am xxx endet zwar der Anspruch auf die Rente, aber ich würde gern auch erst einmal wissen, ob ich überhaupt bestanden habe... und trotzdem so lange Geld 'kassieren'...

Nö! SO einfach geht das eben nicht!

Da ist, wie bei einer Auseinandersetzung mit Papa/Mama doch auch Eigeninitiative gefordert!!

Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie in dieser Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

Alles Gute und *Daumendrück*, dass die Prüfung bestanden ist, wann auch immer das Ergebnis bekannt gegeben wird!

[/quote]

Vielleicht hätte der verstorbene Elternteil aber auch mit Freuden gezahlt und noch ein dickes Geschenk draufgelegt. Wer weiß das schon?

Weder die DRV noch Forenteilnehmende haben einen Erziehungsauftrag gegenüber Empfängern der Halbwaisenrente.

Dass die Zahlungen bis zum Tag der letzten Prüfung zu leisten sind - unter der Annahme der dafür erfüllten Voraussetzungen - ist ja unstrittig.

Dass Abgabetermine am letzten Semestertag liegen können ist ebenso unstrittig.

Daher ist die Frage, warum die gesetzten Fristen bei Studierenden nicht an die Semesterzeiten angepasst werden, sehr berechtigt.

Die stressige Wartezeit nach Abgabe der Abschlussarbeit könnte man diskutieren. Wir mussten es uns jeweils selbst finanzieren. Bei unseren älteren Kindern haben wir weitergezahlt und können nur hoffen, auch bei unserem Jüngsten noch zahlen zu dürfen/können.

Danke an Lori für die Info, dass der Widerspruch erfolgreich war.

Gruß

Vivo

Vielleicht hätte der verstorbene Elternteil aber auch mit Freuden gezahlt und noch ein dickes Geschenk draufgelegt. Wer weiß das schon? Weder die DRV noch Forenteilnehmende haben einen Erziehungsauftrag gegenüber Empfängern der Halbwaisenrente. Dass die Zahlungen bis zum Tag der letzten Prüfung zu leisten sind - unter der Annahme der dafür erfüllten Voraussetzungen - ist ja unstrittig. Dass Abgabetermine am letzten Semestertag liegen können ist ebenso unstrittig. Daher ist die Frage, warum die gesetzten Fristen bei Studierenden nicht an die Semesterzeiten angepasst werden, sehr berechtigt. Die stressige Wartezeit nach Abgabe der Abschlussarbeit könnte man diskutieren. Wir mussten es uns jeweils selbst finanzieren. Bei unseren älteren Kindern haben wir weitergezahlt und können nur hoffen, auch bei unserem Jüngsten noch zahlen zu dürfen/können. Danke an Lori für die Info, dass der Widerspruch erfolgreich war. Gruß Vivo
Lesen und verstehen Sie einfach die Expertenantwort. An dieser Praxis werden auch Sie nichts ändern.
Vivoam 12.05.2021 | 09:58
Zitat von Lesen bildet anzeigenausblenden
Wenn Sie auf die Zeiten schauen, werden Sie erkennen, dass ich die Expertenantwort erst nach dem Senden meiner Reaktion lesen konnte. Es stimmt das ich die gängige Praxis nicht ändern kann. Ich kann auch den Umgangston einiger Forenteilnehmer in diesem Forum nicht ändern. Das erste kann ich akzeptieren, das zweite muss ich tolerieren, weil ich es für inakzeptabel halte. Quote Hallo Lori, nun aber erst einmal -halblang-!! Dass Sie sich nicht mit ihrem verstorbenen Elternteil streiten können, durch den Sie überhaupt Halbwaisenrente erhalten, ist bedauerlich! Aber dieser würde vermutlich auch sagen 'ey du, die Zeit, bis das Ergebnis vorliegt nach der Prüfung, kannst du ja wohl mal einfach jobben gehen anstatt mir auf der Tasche zu liegen..." Dies allerdings macht die DRV nicht. Sondern vereinheitlicht die Ansprüche 'bestmöglich'. Das passt dann nicht immer für jeden 'Einzelfall'... aber wer wie Sie sich doch mit den 'Rechten' auskennt, hat doch eigentlich auch kein Problem damit, dem zuständigen RV-Träger rechtzeitig mitzuteilen ' in meinem Bundesland xy gilt das Schuljahr von yx bis und außerdem studiere ich nicht an... sondern lerne mal nur nebenbei so bei... Mit Prüfungstermin am xxx endet zwar der Anspruch auf die Rente, aber ich würde gern auch erst einmal wissen, ob ich überhaupt bestanden habe... und trotzdem so lange Geld 'kassieren'... Nö! SO einfach geht das eben nicht! Da ist, wie bei einer Auseinandersetzung mit Papa/Mama doch auch Eigeninitiative gefordert!! Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute und *Daumendrück*, dass die Prüfung bestanden ist, wann auch immer das Ergebnis bekannt gegeben wird!
Vielleicht hätte der verstorbene Elternteil aber auch mit Freuden gezahlt und noch ein dickes Geschenk draufgelegt. Wer weiß das schon? Weder die DRV noch Forenteilnehmende haben einen Erziehungsauftrag gegenüber Empfängern der Halbwaisenrente. Dass die Zahlungen bis zum Tag der letzten Prüfung zu leisten sind - unter der Annahme der dafür erfüllten Voraussetzungen - ist ja unstrittig. Dass Abgabetermine am letzten Semestertag liegen können ist ebenso unstrittig. Daher ist die Frage, warum die gesetzten Fristen bei Studierenden nicht an die Semesterzeiten angepasst werden, sehr berechtigt. Die stressige Wartezeit nach Abgabe der Abschlussarbeit könnte man diskutieren. Wir mussten es uns jeweils selbst finanzieren. Bei unseren älteren Kindern haben wir weitergezahlt und können nur hoffen, auch bei unserem Jüngsten noch zahlen zu dürfen/können. Danke an Lori für die Info, dass der Widerspruch erfolgreich war. Gruß Vivo
Lesen und verstehen Sie einfach die Expertenantwort. An dieser Praxis werden auch Sie nichts ändern.
Loriam 12.05.2021 | 14:39
Vielen Dank, der beigefügte Link war sehr hilfreich. Danach hatte ich gesucht. Leider stehen diese expliziten Formulierungen nicht bei den üblichen Bescheiden der Rentenversicherung dabei. Dies wäre ein freundlicher Verbesserungsvorschlag meinerseits, dass man diese in verkürzter Form, an die Bescheide anhängen könnte. So würde man direkt Bescheid wissen und etwaige Nachfragen bei Mitarbeitern wären somit damit obsolet.
Loriam 12.05.2021 | 14:59
Zitat von Vivo anzeigenausblenden
Vivo schrieb

Quote

Hallo Lori,

nun aber erst einmal -halblang-!!

Dass Sie sich nicht mit ihrem verstorbenen Elternteil streiten können, durch den Sie überhaupt Halbwaisenrente erhalten, ist bedauerlich! Aber dieser würde vermutlich auch sagen 'ey du, die Zeit, bis das Ergebnis vorliegt nach der Prüfung, kannst du ja wohl mal einfach jobben gehen anstatt mir auf der Tasche zu liegen..."

Dies allerdings macht die DRV nicht. Sondern vereinheitlicht die Ansprüche 'bestmöglich'.

Das passt dann nicht immer für jeden 'Einzelfall'... aber wer wie Sie sich doch mit den 'Rechten' auskennt, hat doch eigentlich auch kein Problem damit, dem zuständigen RV-Träger rechtzeitig mitzuteilen ' in meinem Bundesland xy gilt das Schuljahr von yx bis und außerdem studiere ich nicht an... sondern lerne mal nur nebenbei so bei... Mit Prüfungstermin am xxx endet zwar der Anspruch auf die Rente, aber ich würde gern auch erst einmal wissen, ob ich überhaupt bestanden habe... und trotzdem so lange Geld 'kassieren'...

Nö! SO einfach geht das eben nicht!

Da ist, wie bei einer Auseinandersetzung mit Papa/Mama doch auch Eigeninitiative gefordert!!

Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie in dieser Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

Alles Gute und *Daumendrück*, dass die Prüfung bestanden ist, wann auch immer das Ergebnis bekannt gegeben wird!

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Vielleicht hätte der verstorbene Elternteil aber auch mit Freuden gezahlt und noch ein dickes Geschenk draufgelegt. Wer weiß das schon?

Weder die DRV noch Forenteilnehmende haben einen Erziehungsauftrag gegenüber Empfängern der Halbwaisenrente.

Dass die Zahlungen bis zum Tag der letzten Prüfung zu leisten sind - unter der Annahme der dafür erfüllten Voraussetzungen - ist ja unstrittig.

Dass Abgabetermine am letzten Semestertag liegen können ist ebenso unstrittig.

Daher ist die Frage, warum die gesetzten Fristen bei Studierenden nicht an die Semesterzeiten angepasst werden, sehr berechtigt.

Die stressige Wartezeit nach Abgabe der Abschlussarbeit könnte man diskutieren. Wir mussten es uns jeweils selbst finanzieren. Bei unseren älteren Kindern haben wir weitergezahlt und können nur hoffen, auch bei unserem Jüngsten noch zahlen zu dürfen/können.

Danke an Lori für die Info, dass der Widerspruch erfolgreich war.

Gruß

Vivo

Vielleicht hätte der verstorbene Elternteil aber auch mit Freuden gezahlt und noch ein dickes Geschenk draufgelegt. Wer weiß das schon? Weder die DRV noch Forenteilnehmende haben einen Erziehungsauftrag gegenüber Empfängern der Halbwaisenrente. Dass die Zahlungen bis zum Tag der letzten Prüfung zu leisten sind - unter der Annahme der dafür erfüllten Voraussetzungen - ist ja unstrittig. Dass Abgabetermine am letzten Semestertag liegen können ist ebenso unstrittig. Daher ist die Frage, warum die gesetzten Fristen bei Studierenden nicht an die Semesterzeiten angepasst werden, sehr berechtigt. Die stressige Wartezeit nach Abgabe der Abschlussarbeit könnte man diskutieren. Wir mussten es uns jeweils selbst finanzieren. Bei unseren älteren Kindern haben wir weitergezahlt und können nur hoffen, auch bei unserem Jüngsten noch zahlen zu dürfen/können. Danke an Lori für die Info, dass der Widerspruch erfolgreich war. Gruß Vivo
Hallo Vivo, ich habe meinen Anspruch in meinem Widerspruch erst mal nur bis zum 30.9. geltend gemacht. Da ich bis dahin offiziell eingeschrieben war. Und habe nicht wie der Forumsteilnehmer Siehe hier davon ausgeht, darüber hinaus weiter kassieren wollen. Letztlich habe ich aber dann das Geld bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bekommen. Und bitte gerne, vielleicht hilft ja mein Beitrag anderen Studierenden, die vor dem selben Problem stehen. Lg
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